Stuttgart, 19.9.2013 - Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) hat ihren Leitfaden für die Selbsthilfeförderung überarbeitet. Hierzu haben die Krankenkassen neue Grundsätze beschlossen, die von Januar 2014 an gelten.
Die Überarbeitung hat unter anderem das Ziel, den Nutzen der Förderung für die Betroffenen zu optimieren und das Antrags- bzw. Förderverfahren einfacher und dennoch rechtssicher zu gestalten. Dazu gehören klare Fristen für die Antragsbearbeitung sowie konkretere Bestimmungen zu den Fördervoraussetzungen und den Verwendungsnachweisen der Fördermittel. Der neue Leitfaden kann unter www.vdek.com unter „Service“ und „Selbsthilfe“ barrierefrei und kostenlos aus dem Internet heruntergeladen werden.
„Die GKV-Gemeinschaftsförderung Baden-Württemberg unterstützt in diesem Jahr etwa 1.500 lokale oder regionale Selbsthilfegruppen, 61 Landesorganisationen und 16 Kontaktstellen mit mehr als 2,4 Mio. Euro im Rahmen der kassenartenübergreifenden Pauschalförderung. Der Anteil der Ersatzkassen daran beläuft sich auf über 720.000 Euro“, so Frank Winkler, stv. Leiter der vdek-Landesvertretung Baden-Württemberg.
Weitere Informationen zur Selbsthilfe und Selbsthilfeförderung in Baden-Württemberg finden Sie unter
http://www.vdek.com/LVen/BAW/Service/Selbsthilfe.html
Den neuen Leitfaden zur Selbsthilfeförderung finden Sie unter http://www.vdek.com/vertragspartner/Selbsthilfe.html
Kontakt
Frank Winkler
Verband der Ersatzkassen e.V. (vdek)
Landesvertretung Baden-Württemberg
Tel.: 07 11 / 2 39 54 - 19
E-Mail: frank.winkler@vdek.com