Hautkrebsscreening

Methodenbewertung durch das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit und Beratung im G-BA

„Grundsätzlich enthält das Maßnahmenpaket der GKV-Finanzkommission insgesamt betrachtet mutige und notwendige Vorschläge zur Stabilisierung der GKV-Beiträge. Wir begrüßen insbesondere, dass die Finanzkommission die Rückkehr zu einer einnahmenorientierten Ausgabenpolitik zum Leitprinzip erklärt. Das ist dringend nötig und entspricht der Kernforderung der Ersatzkassen. Zudem verfolgt die Kommission richtigerweise das Ziel, das Leistungsniveau für die Versicherten zu erhalten und die Qualität zu verbessern, zum Beispiel durch verpflichtende Zweitmeinungsverfahren bei bestimmten OPs.

Es gilt, ein Gesamtpaket zu schnüren, das die Beiträge nachhaltig stabilisiert und eine hochwertige und bezahlbare Versorgung langfristig garantiert. Dazu gehört auch die vollständige Erstattung der von den Krankenkassen verauslagten Kosten für Bürgergeldbeziehende.“

Bekanntlich hat die Finanzkommission Gesundheit 66 Vorschläge und Maßnahmen zur kurzfristigen Stabilisierung der GKV-Finanzen mit einem Volumen von rund 42 Milliarden Euro für das kommende Jahr gemacht. Diese sind nunmehr mit der notwendigen Fachexpertise zu prüfen. Hinsichtlich Ihrer Fragen zum Hautkrebs Screening folgende Anmerkungen:

Das Hautkrebs Screening fällt formal-rechtlich in den Zuständigkeitsbereich des Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) und zwar der Krebsfrüherkennung-Richtlinie.

Der diesbezügliche Beschluss ist unter den nachfolgenden Link abrufbar: https://www.g-ba.de/beschluesse/516/

Ob das Hautkrebsscreening vom G-BA tatsächlich ausgesetzt wird, ist noch völlig unklar. Denkbar wäre ein Prüfauftrag an den G-BA hinsichtlich Nutzen, Schaden beziehungsweise Verbesserungspotenzial des Screenings. Das Hauskrebs-Screening könnte in diesem Fall weiterlaufen. In wieweit eine (vorübergehende) Aussetzung juristisch durchsetzbar ist, können wir nicht sagen.

Sollte allerdings das Hautkrebs-Screening ausgesetzt werden, dann ist zu befürchten, dass Patient:innen in eine IGeL-Situation gedrängt werden. D.h., dass die ärztlichen Leistungen direkt mit den Patient:innen abgerechnet werden.

Die Fragen nach dem Nutzen, bspw. weniger Todesfälle, und nach Risikogruppen würde durch eine Methodenbewertung des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit (IQWiG) und eine anschließende Beratung im G-BA konkretisiert werden. Allgemein ist unter medizinischen Gesichtspunkten das Risiko an Hautkrebs zu erkranken nicht für alle Menschen gleich. Ein erhöhtes Hautkrebsrisiko haben beispielsweise Menschen mit sehr vielen Muttermalen, Menschen mit genetischer Vorbelastung, wenn beispielsweise Hautkrebs gehäuft in der Familie aufgetreten ist, Menschen mit hoher UV-Exposition, also Personen die viel im freien Arbeiten mit unbedeckten Körperpartien, Menschen mit geschwächten Immunsystem, beispielsweise nach Organtransplantation.

Pressemitteilung Hautkrebsscreening: Methodenbewertung durch das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit und Beratung im G-BA

„Grundsätzlich enthält das Maßnahmenpaket der GKV-Finanzkommission insgesamt betrachtet mutige und notwendige Vorschläge zur Stabilisierung der GKV-Beiträge. Wir begrüßen insbesondere, dass die Finanzkommission die Rückkehr zu einer einnahmenorientierten Ausgabenpolitik zum Leitprinzip erklärt."

Kontakt

Frank Winkler
Verband der Ersatzkassen e.V. (vdek)
Landesvertretung Baden-Württemberg

Tel.: 07 11 / 2 39 54 - 19
E-Mail: frank.winkler@vdek.com