Krankenhausfinanzierung

Die Finanzierung der Krankenhäuser ruht auf zwei Säulen: auf der einen Seite der Betriebskostenvergütung für laufende Leistungen, welche die Krankenkassen tragen, und auf der anderen Seite der Investitionskostenförderung durch die Länder.
Danach wurden im Jahr 2019 in Baden-Württemberg rund 95 Prozent der Mittel für die Krankenhäuser von den Krankenkassen finanziert, ca. 5 Prozent hat das Land für Investitionen zur Verfügung gestellt. In absoluten Zahlen bedeutet dies, dass die Krankenkassen den Krankenhäusern zur Finanzierung der Betriebskosten rund 10,9 Mrd. Euro überwiesen haben, das Land zur Finanzierung der Investitionskosten 573 Mio. Euro (inkl. 121,7 Mio. Euro aus Strukturfonds). Bundesweit machten die Krankenhauskosten im Jahr 2019 etwa 33,5 Prozent der gesamten GKV-Ausgaben aus; sie sind damit fast genauso hoch wie die ärztliche Vergütung und die Arzneimittelkosten zusammen.
Landesbasisfallwert
Seit dem Jahr 2005 wird für jedes Bundesland ein einheitlicher Landesbasisfallwert vereinbart. Dieser ist der Betrag, der bei der Berechnung der DRGs (Diagnosis Related Groups) für die Krankenhausbehandlung zugrunde gelegt wird. Zur Berechnung dieses Preises wird die Bewertungsrelation der DRG mit dem Landesbasisfallwert multipliziert.
In Baden-Württemberg wurde seit Einführung des DRG-Systems bis 2022 stets ein medizinisch leistungsgerechter Landesbasisfallwert vereinbart bzw. in den Jahren 2009 und 2016 von der Schiedsstelle nach § 18 a KHG festgesetzt. Mit diesem Landesbasisfallwert sind sämtliche Tarif- und Sachkostensteigerungen in den Krankenhäusern abgedeckt. Auch ohne Mengensteigerungen reicht der Landesbasisfallwert in Baden-Württemberg aus, um die notwendigen Betriebskosten der Krankenhäuser zu decken. Er kann jedoch nicht ausreichen, um damit auch Investitionen, für die das Land verantwortlich ist, zu finanzieren.
Seit 2020 werden die Kosten des Pflegepersonals in der unmittelbaren Patientenversorgung nicht mehr über die Fallpauschalen vergütet. Stattdessen erhalten die Krankenhäuser ein kostendeckendes Pflegebudget.
Entwicklung des LBFW in Baden-Württemberg 2005 – 2023 (ohne Ausgleiche)

Landesbasisfallwerte ohne Ausgleiche, Bewertungsrelationen und Budget nach Jahr und in Euro
Jahr | Landesbasisfallwert | Bewertungsrelation | Budget |
---|---|---|---|
2005 | 2.855,51 | 1.857.716,23 | 5.304.727.271,93 |
2006 | 2.850,38 | 1.874.202,63 | 5.342.189.692,50 |
2007 | 2.845,50 | 1.897.410,00 | 5.399.080.155,00 |
2008 | 2.853,90 | 1.964.422,00 | 5.606.263.945,80 |
2009 | 2.918,66 | 2.100.622,12 | 6.131.001.756,76 |
2010 | 2.977,75 | 2.141.537,46 | 6.376.963.171,52 |
2011 | 2.985,50 | 2.200.500,00 | 6.569.592.750,00 |
2012 | 3.050,12 | 2.250.750,00 | 6.865.057.590,00 |
2013 | 3.114,29 | 2.264.233,00 | 7.051.478.189,57 |
2014 | 3.190,00 | 2.272.233,00 | 7.248.423.270,00 |
2015 | 3.232,73 | 2.298.902,00 | 7.431.729.462,46 |
2016 | 3.287,21 | 2.342.096,92 | 7.698.964.406,53 |
2017 | 3.358,36 | 2.386.542,00 | 8.014.867.191,12 |
2018 | 3.447,85 | 2.427.542,36 | 8.369.801.925,93 |
2019 | 3539,12 | 2.400.000,00 | 8.493.888.000,00 |
2020 | 3.662,15 | 1.905.900,00 | 6.979.691.685,00 |
2021 | 3.750,41 | 1.899.550,00 | 7.124.091.315,50 |
2022 | 3.837,42 | 1.866.000,00 | 7.160.625.720,00 |
2023 | 4005,20 | 1.853.000,00 | 7.421.635.600,00 |
Für die Psychiatrie und Psychosomatik werden in den Krankenhäusern rd. 1,3 Mrd. Euro über tagesgleiche Pflegesätze abgerechnet.
Für diese psychiatrischen und psychosomatischen Einrichtungen wurde zum 1. Januar 2013 ein neues pauschalierendes Entgeltsystem (PEPP-Entgeltsystem) auf der Grundlage von tagesbezogenen Entgelten für die Vergütung der Leistungen eingeführt. Von 2013 bis 2017 konnten die psychiatrischen und psychosomatischen Einrichtungen frei entscheiden, ob sie das neue Entgeltsystem anwenden. Seit 2018 müssen alle Einrichtungen das neue Entgeltsystem anwenden.