Qualitätssicherung

Neue Pflegepersonaluntergrenzen für Krankenhäuser
Seit dem 01.01.2022 gelten nun auch für die Krankenhausfachabteilungen Orthopädie sowie Gynäkologie und Geburtshilfe Pflegepersonaluntergrenzen. Das heißt, auf diesen pflegesensitiven Stationen ist dann die maximale Anzahl von Patientinnen und Patienten pro Pflegekraft und Schicht verbindlich geregelt, was die Patientensicherheit erhöhen soll. Pflegepersonaluntergrenzen gibt es bisher in neun Bereichen, darunter in der Allgemeinchirurgie, Inneren Medizin, Pädiatrie und Intensivmedizin.
Externe Qualitätssicherung
Keimbefall bei Frühgeborenen oder Behandlungsfehler bei Operationen machen deutlich, wie wichtig die Qualitätssicherung bei Behandlungen im Krankenhaus ist. In Baden-Württemberg wird die externe Qualitätssicherung im ambulanten und stationären Sektor über einen Fachbeirat DeQS (= Datengestützte einrichtungsübergreifende Maßnahmen der Qualitätssicherung) gesteuert, der sich aus Vertretern von Kassenverbänden, Landeskrankenhausgesellschaft sowie Kassenärztlicher und Kassenzahnärztlicher Vereinigung zusammensetzt. Darüber hinaus werden die landesspezifischen Qualitätssicherungsverfahren (QS Schlaganfall, QS Multiresistente Erreger/MRE und QS Neugeborenen-Hörscreening) über einen Fachbeirat QSKH (=Qualitätssicherung im Krankenhaus) geregelt, der sich aus Vertretern von Kassenverbänden, Landeskrankenhausgesellschaft, Landesärztekammer und Landespflegerat zusammensetzt.
Als gemeinsame Einrichtung haben die Kassenverbände, die Landeskrankenhausgesellschaft sowie die Kassenärztliche und Kassenzahnärztliche Vereinigung am 06.12.2018 die Qualitätssicherung im Gesundheitswesen Baden-Württemberg (QiG BW) GmbH gegründet. Die bisherige Geschäftsstelle Qualitätssicherung im Krankenhaus (GeQiK) wurde mit allen ihren bisherigen Aufgaben in die neu gegründete GmbH überführt. Die Krankenhäuser und Arztpraxen sind dazu verpflichtet, die Behandlung aller Patienten in ausgewählten Leistungsbereichen nach zuvor festgelegten Qualitätsindikatoren zu dokumentieren. Die QiG BW wertet die von den Krankenhäusern und Arztpraxen übermittelten Daten aus. Bei auffälligen Ergebnissen führen Fachkommission einen sogenannten Strukturierten Dialog mit den Leistungserbringern. Gegebenenfalls werden entsprechende Qualitätssicherungsmaßnahmen eingeleitet (z. B. Zielvereinbarungen).
Weitere Informationen zur sektorenübergreifenden Qualitätssicherung stehen auf der Homepage des Instituts für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG) sowie auf der Homepage des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) zur Verfügung.
Qualitätsberichte
Krankenhäuser sind seit 2005 gesetzlich dazu verpflichtet, einmal jährlich einen sogenannten Qualitätsbericht zu verfassen. Er soll Patienten und Versicherte über die Qualität und das Leistungsangebot eines Krankenhauses informieren. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) legt die Inhalte der Berichte fest. Die Berichte enthalten die Struktur- und Leistungsdaten der Krankenhäuser sowie Angaben zur Qualitätssicherung. Dieses Informationen werden in übersichtlicher Form von den Ersatzkassen im Internet unter www.vdek-kliniklotse.de dargestellt. Komfortable Suchfunktionen ermöglichen dabei Vergleiche zwischen den verschiedenen Krankenhäusern, auch ohne medizinische Vorkenntnisse.
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) fasst regelmäßig Beschlüsse zur Qualitätssicherung und zur Methodenbewertung in der stationären Versorgung. Viele der beschlossenen Richtlinien oder Maßnahmen zur Qualitätssicherung beinhalten konkrete Voraussetzungen an die Struktur- und Prozessqualität der Leistungserbringung.
Beispielsweise:
- Richtlinie zu minimalinvasiven Herzklappeninterventionen (MHI-RL)
- Qualitätssicherungs-Richtlinie Früh- und Reifgeborene (QFR-RL)
- Richtlinie zur Kinderherzchirurgie (KiHe-RL)
- Richtlinie zur Kinderonkologie (KiOn-RL)
- Qualitätssicherungs-Richtlinie zum Bauchaortenaneurysma (QBAA-RL)
- Mindestmengenregelung (Mm-R)
Die Richtlinien und Beschlüsse können auf der Internetseite des G-BA eingesehen werden.