Die bundesweit organisierten Ersatzkassen (Techniker Krankenkasse (TK), BARMER, DAK-Gesundheit, KKH Kaufmännische Krankenkasse, hkk – Handelskrankenkasse, HEK – Hanseatische Krankenkasse) betonen in der gemeinsamen Initiative #regionalstark ihre Innovationskraft in der regionalen Versorgung. Sie haben in Deutschland 1.349 Verträge über besondere Versorgungsformen abgeschlossen, die auf die Bedarfe der Versicherten vor Ort zugeschnitten sind. Auch in Hamburg gestalten sie die Versorgung maßgeblich mit. Bei den Ersatzkassen sind mehr als 58 Prozent aller gesetzlich Krankenversicherten in der Hansestadt versichert.
Innovative Angebote in der Krebstherapie, bei Herzerkrankungen und unerfülltem Kinderwunsch
Leuchttürme der Versorgung in Hamburg sind beispielsweise Verträge der Ersatzkassen zur Therapie von fortgeschrittenem Lungenkrebs nach höchsten Qualitätsstandards und medizinische Hochtechnologie für Patientinnen mit Brust- und Eierstockkrebs. Auch Angebote zur Verbesserung der Lebensqualität nach Herzklappeneingriffen, zur sektorübergreifenden Unterstützung von Jugendlichen mit psychischen Auffälligkeiten und eine neuartige Methode in der Kinderwunschbehandlung zählen zu den innovativen Versorgungsformen.
„Die Ersatzkassen beweisen Tag für Tag, dass regionale Versorgung und bundesweite Organisation sich nicht gegenseitig ausschließen, im Gegenteil“, sagt Kathrin Herbst, Leiterin der vdek-Landesvertretung Hamburg. „Die Ersatzkassen kennen die Bedarfe der Versicherten vor Ort und entwickeln auf dieser Grundlage neue Versorgungspfade. Positive Erfahrungen können durch den bundesweiten Zusammenschluss von einer Region in die nächste übertragen werden. Ziel ist immer, regional die beste Versorgungsqualität für die Versicherten zu ermöglichen.“
Auf unserer Website unter https://www.vdek.com/LVen/HAM/fokus/regionalstark.html und auf Twitter stellen wir in loser Folge Leuchttürme der regionalen Versorgung in Hamburg vor.
Zum Hintergrund:
Die wesentlichen Versorgungsverträge für eine Region schließen alle Krankenkassen und –verbände in der gesetzlichen Krankenversicherung zusammen ab. Diese sogenannten Kollektivverträge entsprechen 97 Prozent der Versorgung. Durch die Kollektivverträge erhalten die Versicherten aller gesetzlichen Krankenkassen diese Versorgung und werden im Krankheitsfall gut betreut.
Daneben sind jedoch auch Verträge über besondere Versorgungsformen von Bedeutung. Sie machen es vor allem möglich, spezifische Anforderungen und Bedarfe in einer Region für eine Versorgungsverbesserung aufzugreifen. Diesen Gestaltungsspielraum nutzen die Ersatzkassen erfolgreich im Sinne ihrer Versicherten. Beispiele für solche Angebote sind Verträge nach § 140a SGB V zur Besonderen Versorgung, Netzwerkverträge mit besonders qualifizierten Zentren und Modellvorhaben nach § 63 ff. SGB V.
Kontakt
Stefanie Kreiss
Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
Landesvertretung Hamburg
Tel.: 0 40 / 41 32 98 - 20
E-Mail: stefanie.kreiss@vdek.com