Transparenz über mehr Qualität im Krankenhaus

Aktuelle Mindestmengenregelungen verbessern die Klinikversorgung in Hamburg

Krankenhäuser dürfen besonders schwierige Operationen nur dann erbringen, wenn sie jährlich eine bestimmte Mindestanzahl dieser Eingriffe vornehmen (sog. Mindestmengenregelung). Damit sind Mindestmengen ein wichtiges Instrument der Qualitätssicherung und unterstützen auch in Hamburg eine stärkere Spezialisierung der Krankenhäuser. Dies ist auch - neben dem Qualitätsaspekt - wegen des steigenden Fachkräftemangels in den Kliniken sinnvoll und notwendig.

Knie-OPs, Nierentransplantationen und die Versorgung von Neugeborenen mit starkem Untergewicht zählen zu den aktuell geltenden komplexen Leistungen mit Mindestmengenvorgaben.

Höhere Behandlungsqualität durch Mindestmengen

„Dank der Mindestmengenregelung sinkt die Wahrscheinlichkeit von schwerwiegenden Komplikationen und Sterblichkeit“, sagt die Leiterin der vdek-Landesvertretung Hamburg, Kathrin Herbst. „Sie sind daher ein wichtiger Schritt hin zu mehr Behandlungsqualität, ganz im Sinne von Patientinnen und Patienten. Mindestmengen verhindern, dass ein Krankenhaus eine bestimmte komplexe Behandlung nur gelegentlich vornimmt und deshalb die Qualität leidet, weil dem gesamten Team die einschlägige Erfahrung fehlt. Daher begrüßen wir auch, dass ab 2024 die notwendige Mindestmenge für die Versorgung extrem kleiner Frühchen erhöht wird. “

Aktuell zeigt sich die zunehmende Spezialisierung der Hamburger Kliniken auch daran, dass in 2023 im Vergleich zu 2022 weniger Krankenhausstandorte mindestmengenrelevante Eingriffe erbringen dürfen, zum Beispiel bei den komplexen Eingriffen an der Bauchspeicheldrüse (Pankreas).

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) legt Mindestmengen bei planbaren komplexen Klinikleistungen fest, bei denen die Behandlungsqualität von der Häufigkeit abhängt, mit der sie durchgeführt werden. Derzeit gibt es für neun Indikationen gesetzliche Mindestmengenvorgaben. Das angehängte PDF-Dokument der Pressemitteilung listet sowohl die mindestmengenrelevanten Operationen und die Zahl der zu erbringenden Fälle je Krankenhaus-Standort (KH-Standort) auf als auch die Kliniken in Hamburg, die 2024 berechtigt sind, die jeweilige Leistung zu erbringen.

Eine digitale, interaktive vdek-Landkarte zeigt alle Krankenhäuser in Hamburg und bundesweit, die 2023 die Mindestmengenvorgaben erfüllen:

https://www.vdek.com/vertragspartner/Krankenhaeuser/Qualitaetssicherung/mindestmenge-lebertransplantation-kliniken-2022.html

Weitere Informationen zu Mindestmengen-Regelungen liefert die Übersichtsseite der vdek-Landesvertretung Hamburg:

https://www.vdek.com/LVen/HAM/Vertragspartner/Stationaere_Versorung/qualitaetssicherung.html

Kontakt

Stefanie Kreiss
Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
Landesvertretung Hamburg

Tel.: 0 40 / 41 32 98 - 20
E-Mail: stefanie.kreiss@vdek.com