Transparenz über Qualität im Krankenhaus durch Mindestmengen

Stärkere Spezialisierung bei Brustkrebs-Operationen in Hamburg

Krankenhäuser dürfen besonders schwierige Operationen nur dann erbringen, wenn sie jährlich eine bestimmte Mindestanzahl dieser Eingriffe vornehmen (sog. Mindestmengenregelung). Damit sind Mindestmengen ein wichtiges Instrument der Qualitätssicherung und unterstützen auch in Hamburg eine stärkere Spezialisierung der Krankenhäuser. Dies ist auch wegen des steigenden Fachkräftemangels in den Kliniken sinnvoll und notwendig.

Knie-OPs, Nierentransplantationen und die Versorgung von Neugeborenen mit geringem Geburtsgewicht zählen u.a. zu den aktuell geltenden komplexen Leistungen mit Mindestmengenvorgaben.

Wahrscheinlichkeit von schweren Komplikationen sinkt

Die zunehmende Spezialisierung der Hamburger Kliniken zeigt sich aktuell daran, dass 2026 im Vergleich zu 2025 weniger Krankenhausstandorte mindestmengenrelevante Eingriffe bei der chirurgischen Behandlung von Brustkrebs erbringen dürfen. Durch die Anhebung der Mindestmenge von 50 auf 100 Eingriffe hat sich die Zahl der Leistungserbringer in diesem Bereich von neun auf sieben Standorte reduziert.

„Dank der Mindestmengenregelung sinkt die Wahrscheinlichkeit von schwerwiegenden Komplikationen und Sterblichkeit“, sagt die Leiterin der vdek-Landesvertretung Hamburg, Kathrin Herbst. „Mindestmengen sind ein wichtiger Schritt hin zu mehr Behandlungsqualität, ganz im Sinne von Patientinnen und Patienten. Sie verhindern, dass ein Krankenhaus eine bestimmte komplexe Behandlung nur gelegentlich vornimmt und deshalb die Qualität leidet, weil dem gesamten Team die einschlägige Erfahrung fehlt.“
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) legt Mindestmengen bei planbaren komplexen Klinikleistungen fest. Derzeit gibt es für zehn Indikationen gesetzliche Vorgaben.

Die folgende Tabelle listet zum einen die mindestmengenrelevanten Operationen und die Zahl der zu erbringenden Fälle je Krankenhaus-Standort (KH-Standort). Zum anderen gibt sie Aufschluss über die Zahl der Kliniken in Hamburg, die 2026 berechtigt sind, die jeweilige Leistung zu erbringen.

Auch in Zukunft soll die Qualität planbarer Eingriffe weiter gesteigert werden. Der G-BA hat für 2027 eine Mindestmenge für Eingriffe bei Enddarm- und Dickdarmkrebs festgelegt. Die Mindestmengenregelung für künstliche Kniegelenke wurde ebenfalls neu strukturiert und deutlich verschärft. Ab 2028 steigt die Mindestmenge für Knie-Totalendoprothesen von derzeit 50 auf 100 Eingriffe und ab 2029 weiter auf 150. Zudem werden der Einsatz von Teilprothesen sowie der Austausch bestehender Knieprothesen in die Regelung aufgenommen.

Interaktive Landkarte informiert über Klinik-Standorte

Eine digitale, interaktive vdek-Landkarte zeigt alle Krankenhäuser in Hamburg und bundesweit, die 2026 die Mindestmengenvorgaben erfüllen:

https://www.vdek.com/vertragspartner/Krankenhaeuser/Qualitaetssicherung/mindestmenge-lebertransplantation-kliniken-2026.html

Weitere Informationen zu Mindestmengen-Regelungen liefert die Übersichtsseite der vdek-Landesvertretung Hamburg:

https://www.vdek.com/LVen/HAM/Vertragspartner/Stationaere_Versorung/qualitaetssicherung.html

Datei zum Download Pressemitteilung

Kontakt

Stefanie Kreiss
Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
Landesvertretung Hamburg

Tel.: 0 40 / 41 32 98 - 20
E-Mail: stefanie.kreiss@vdek.com