Qualitätssicherung

Prozesse / Qualität

Damit die Rehabilitation auch für Hamburger Patientinnen und Patienten erfolgreich ist, muss die Versorgung effizient und qualitätsorientiert sein. Deshalb sind Einrichtungen, die mit Krankenkassen Verträge haben, dazu verpflichtet, an internen und externen Qualitätssicherungsverfahren teilzunehmen. Krankenkassen und Rehabilitations-Träger müssen gemeinsam darauf achten, dass die Reha-Leistungen zweckmäßig, hinreichend, wirtschaftlich und transparent sind. Ein weiteres Ziel ist es, einen qualitätsorientierten Wettbewerb zwischen den Einrichtungen zu fördern. Die Bedeutung der Qualitätssicherung wächst stetig - bei der Belegung durch die Krankenkassen genauso wie bei den Vergütungsverhandlungen.

Verfahren der Qualitätssicherung und des Qualitätsmanagements

Rehabilitations- und Vorsorgeeinrichtungen sind gesetzlich verpflichtet, sich an Maßnahmen zur Qualitätssicherung zu beteiligen. Dazu haben die Spitzenverbände der gesetzlichen Krankenversicherung mit den Spitzenverbänden der Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen eine Vereinbarung geschlossen. Diese regelt, wie das Qualitätsmanagement in den Einrichtungen und die externe Qualitätssicherung gestaltet wird. Dazu werden unter anderem die Patientenzufriedenheit sowie die Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität Qualitätssicherung in der Rehabilitation erhoben.

Die Qualitätssicherung wird grundsätzlich unterteilt in eine externe Qualitätssicherung und in ein internes Qualitätsmanagement.

Externe Qualitätssicherung

Ziel der externen Qualitätssicherung ist es, die Qualität der Leistungserbringung transparent und vergleichbar zu machen. In der externen Qualitätssicherung werden die Dimensionen der Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität sowie die Patientenzufriedenheit gemessen. Dies führt zu einer effektiven und effizienten Versorgung sowie zu einer qualitätsgesicherten Behandlung der Versicherten.

Alle von der GKV schwerpunktmäßig belegten Rehabilitationseinrichtungen müssen an Qualitätssicherungsmaßnahmen teilnehmen. Weitere Informationen finden Sie unter www.qs-reha.de.

Maßnahmen zur externen Qualitätssicherung werden von verschiedenen Rehabilitationsträgern durchgeführt. Zur Harmonisierung und gegenseitigen Anerkennung von jeweils inhaltlich gleichartigen und gleichwertigen Verfahren haben die Spitzenverbände der gesetzlichen Renten-, Kranken- und Unfallversicherung eine Gemeinsame Erklärung zur Zusammenarbeit in der Qualitätssicherung vom Oktober 1999 verabschiedet.

Internes Qualitätsmanagement

Dies ist eine Methode, um die Organisation einer Einrichtung ständig an sich verändernde Anforderungen anzupassen und den Nutzen der Einrichtung nach innen und außen darzulegen. Die Qualität einer Einrichtung kann damit verbessert werden.

Ambulante Rehabilitationseinrichtungen  weisen die Implementierung eines internen Qualitätsmanagement anhand eines Zertifikates gem. § 37 Abs. 3 SGB IX oder über eine schriftliche Selbstbewertung nach. Grundlage ist die Vereinbarung zur externen Qualitätssicherung und zum einrichtungsinternen Qualitätsmanagement.

Stationäre Einrichtungen erbringen den Nachweis anhand eines Zertifikates gem. § 37 Abs. 3 SGB IX. Die Rehabilitationsträger haben über die Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR) in der Vereinbarung zum internen Qualitätsmanagement nach § 20 Abs. 2a SGV IX die grundsätzlichen Anforderungen an ein einrichtungsinternes Qualitätsmanagement für Rehabilitationseinrichtungen sowie ein einheitliches, unabhängiges Zertifizierungsverfahren festgelegt.