Stationäre Rehabilitation

Physiotherapie in einer Reha-Klinik

Versicherte haben Anspruch auf Leistungen zur medizinischen Rehabilitation, wenn diese notwendig sind, um eine Behinderung oder Pflegebedürftigkeit

  • abzuwenden,
  • zu beseitigen,
  • zu mindern
  • und auszugleichen
  • sowie um ihre Verschlimmerung zu verhüten oder ihre Folgen zu mildern.

Wenn Leistungen der ambulanten Rehabilitation nicht ausreichen, kann die jeweilige Krankenkasse die erforderliche Rehabilitation mit Unterkunft und Verpflegung in einer stationären Reha-Einrichtung genehmigen.

Stationäre Reha-Einrichtungen stehen unter ständiger ärztlicher Verantwortung und können indikationsspezifisch, das heißt krankheitsbezogen ausgerichtet sein.

In Hamburg bieten folgende Reha-Einrichtungen stationäre Leistungen an:

  • RehaCentrum Hamburg, Martinistr. 66, 20246 Hamburg, mit den          Fachrichtungen Orthopädie, Kardiologie, Neurologie
  • Endo Rehazentrum, Holstenstr. 2, 22767 Hamburg, mit der Fachrichtung Orthopädie
  • Schön Klinik, Klinikum Eilbek, Dehnheide 120, 22081 Hamburg, mit der Fachrichtung Neurologische Frühreha Phase C und D
  • Auxilar Gesellschaft RPK Ochsenzoll, Fuhlsbütteler Damm 83 – 85, 22335 Hamburg, mit der Fachrichtung Reha psychisch Kranker
  • Therapiehilfe gGmbH, Conventstraße 14, 22089 Hamburg, mit der Fachrichtung Suchtkranke Kinder und Jugendliche
  • Fachklinik Hamburg Mitte, Repsoldstr. 4, 20097 Hamburg, mit der Fachrichtung Abhängigkeitserkrankte

Anteile der Fachrichtungen in der stationären Reha in Hamburg

Grafik Stationäre Reha-Einrichtungen

Quelle: vdek-Landesvertretung Hamburg, Stand: 2018; K+J = Kinder und Jugendliche, RPK = Rehabilitation psychisch Kranker

Zulassung

Die vdek-Landesvertretung Hamburg schließt für die Ersatzkassen gemeinsam mit den anderen Landesverbänden der Krankenkassen in Hamburg einheitliche Versorgungsverträge mit Vorsorge- und Reha-Einrichtungen ab. Diese bilden die Grundlage dafür, dass für die derartige Einrichtungen dazu zugelassen werden,   stationäre Vorsorge- und Reha-Leistungen für gesetzlich Versicherte zu erbringen.

Für den Abschluss eines Versorgungsvertrages muss ein formloser Zulassungsantrag mit einem Rehabilitationskonzept bei der vdek-Landesvertretung in Hamburg oder einem anderen Hamburger Krankenkassenverband eingereicht werden. Der Antrag und das Konzept müssen die indikationsspezifischen Zulassungsvoraussetzungen berücksichtigen und entsprechende Angaben zur Prozess-, Struktur- sowie Ergebnisqualität enthalten.

Zuzahlung

Die Kosten für die stationäre Rehabilitation trägt die zuständige Krankenkasse. Versicherte, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, beteiligen sich an den Kosten mit einer Zuzahlung in Höhe von 10 EUR je Kalendertag (sofern sie nicht ganz von Zuzahlungen befreit sind).

Die Zuzahlung ist für längstens 42 Tage zu leisten. In bestimmten Fällen oder bei einer Anschlussrehabilitation ist die Dauer der Zuzahlung auf längstens 28 Tage begrenzt. Diese verminderte Zuzahlung haben die Verbände der Krankenkassen auf Bundesebene gemeinsam und einheitlich geregelt.