Daten & Fakten zur ambulanten psychotherapeutischen Versorgung
Häufigkeit psychischer Störungen in Hamburg
Daten für die Hamburger Gesamtbevölkerung zur sogenannten Prävalenz, dem Vorherrschen psychischer Störungen bezogen auf die Hansestadt, liegen nicht vor. Es gibt aber keinen Hinweis, dass sich die allgemeinen Prävalenzzahlen in Hamburg von veröffentlichten Daten für das Bundesgebiet unterscheiden, heißt es im aktuellsten Psychiatrie-Bericht des Hamburger Senats. Die Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie, Psychotherapie und Nervenheilkunde (DGPPN) geht davon aus, dass in Deutschland 27,8 Prozent der erwachsenen Bevölkerung zwischen 18 und 79 Jahren in einer Prävalenz über 12 Monate die Kriterien einer psychischen Erkrankung zeigen (zum Beispiel Angststörungen oder Störungen durch Alkohol- oder Medikamentenkonsum). Wenn eine solche Störung vorliegt, führt das laut Psychiatrie-Bericht aber nicht immer dazu, dass die betroffene Person ein Behandlungsbedürfnis hat oder dass aus professioneller Sicht ein Behandlungsbedarf besteht.
Arztsitze im Vergleich
In der Hansestadt gibt es in etwa so viele Psychotherapeutinnen und -therapeuten wie Hausärztinnen und Hausärzte. Die Zahl der Sitze unterscheidet sich lediglich um 215.
Eine Psychotherapeutin bzw. eine Psychotherapeutin in Hamburg betreute zum Stichtag 1.1. 2024 im Durchschnitt im Quartal 61 Fälle. Eine Hausärztin bzw. ein Hausarzt versorgte im Quartal im Mittel 910 Fälle.
Rund 95 Prozent der psychotherapeutischen Sitzungen in der Hansestadt in 2023 wurden als Einzeltherapie erbracht, etwa fünf Prozent der Behandlungen erfolgte in Form einer Gruppentherapie.
Versorgungsgrade ausgewählter Behandlergruppen
Überversorgung bedeutet, dass der Versorgungsgrad größer als 110 Prozent ist und Leistungen damit über dem Bedarf erbracht werden. Den höchsten Versorgungsgrad der in der Grafik dargestellten Gruppen weisen die Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten auf (Stand: Januar 2024). Den höchsten Versorgungsgrad insgesamt gibt es bei den Humangenetikerinnen und -genetikern, gefolgt von den Transfusionsmedizinerinnen und -medizinern. Bei der Berechnung des Versorgungsgrads ist durch die angepasste Verhältniszahl die Metropolfunktion Hamburgs für das Umland bereits berücksichtigt.
- Psychotherapeutische Sprechstunde
Die Sprechstunde ermöglicht einen niedrigschwelligen Zugang zur Versorgung. Die Psychotherapeutin bzw. der Psychotherapeut klärt in dem Erstgespräch in der Sprechstunde ab, ob ein Verdacht auf eine psychische Krankheit vorliegt und eine Psychotherapie benötigt wird oder ob betroffenen Versicherten mit anderen Beratungs- und Unterstützungsleistungen besser geholfen werden kann. Bestandteile eines Erstgesprächs können dementsprechend sein: Beratung, Information, Klärung des individuellen Bedarfs, eine erste Diagnosestellung und dementsprechende Behandlungsempfehlung und, falls erforderlich, eine kurze psychotherapeutische Intervention.
Für die Terminvermittlung für ein solches Erstgespräch, besonders der psychotherapeutischen Sprechstunde, ist die Terminservicestelle der Kassenärztlichen Vereinigung Hamburg täglich 24 Stunden an sieben Tagen pro Woche erreichbar.
- Probatorische Sitzung (Probatorik)
Unmittelbar auf die psychotherapeutische Sprechstunde folgen sogenannte probatorische Sitzungen bei einem Psychotherapeuten oder einer Psychotherapeutin. In den Sitzungen werden grundlegende Dinge beredet: Welche Form der Therapie am besten für den individuellen Fall geeignet ist, ob Patientin oder Patient gut mit der Behandlerin bzw. dem Behandler zurechtkommen oder ob sie möglicherweise besser in einer anderen Praxis und/oder Therapieform aufgehoben sind.
- Gruppentherapeutische Grundversorgung
Die Gruppentherapeutische Grundversorgung ist gewissermaßen die „Junior-Version“ der klassischen Gruppentherapie. Für Menschen mit einer psychischen Erkrankung kann sie ein erster Einstieg in eine Psychotherapie sein. Außerdem können Versicherte, die noch nicht an einer klassischen psychotherapeutischen Behandlung teilnehmen, mithilfe dieses Angebots herausfinden, ob eine Gruppentherapie für sie in Frage kommt.
- Psychotherapeutische Akutbehandlung
Die Akutbehandlung ist ein Angebot für Versicherte, die schnelle Hilfe benötigen. Die Behandlung beinhaltet 24 Sitzungen mit einer Länge von 25 Minuten. Ein Antrag bei der Krankenhasse ist nicht nötig, die Therapeutin oder der Therapeut muss die Kasse nur darüber verständigen, dass die Behandlung stattfindet. Die Terminservicestelle der Kassenärztlichen Vereinigung Hamburg (bitte verlinken: https://www.kvhh.net/de/patienten/terminservicestelle.html) vermittelt die Leistung auch, dafür benötigen Versicherte aber eine entsprechende Therapie-Empfehlung. Ohne eine solche Bescheinigung können Versicherte das Angebot wahrnehmen, die in den vergangenen zwölf Monaten eine Psychotherapie in einem Krankenhaus wahrgenommen haben beziehungsweise aus einer Rehabilitation entlassen worden sind.