Weltweit einzigartiges Versorgungssystem
In ganz Deutschland - und damit auch in der Hansestadt - besteht ein weltweit einzigartiges psychotherapeutisches Versorgungssystem:
- Direkter Zugang für Versicherte ohne Zuzahlungen
- In vielen europäischen Ländern ist der Zugang weitaus reglementierter und erfordert oft Zahlungen aus eigener Tasche
Die psychotherapeutische Versorgung sicherzustellen ist dem vdek ein besonderes Anliegen. Die wachsende Nachfrage nach Therapien und die ungleiche Verteilung der Therapeutenkapazitäten konnte bislang durch Anpassungen der Bedarfsplanung und Reformen der Psychotherapie-Richtlinie nicht zufriedenstellend ausgeglichen werden.
Aus Sicht der Ersatzkassen liegt das Problem vor allem in den Strukturen. Wie die Versorgung von Menschen mit psychischen Erkrankungen verbessert werden kann, zeigt ein Positionspapier der Ersatzkassen. Dies sind zentrale Forderungen:
Sicherung der telefonischen Erreichbarkeit
Praxen sind dazu verpflichtet, 200 Minuten pro Woche (voller Versorgungsauftrag) für Patientinnen und Patienten erreichbar zu sein. Therapeutinnen und Therapeuten erhalten in der Regel sogenannte Strukturzuschläge, in denen Personalkosten für eine Halbtagskraft enthalten sind. Es ist nicht nachvollziehbar, warum die Therapeuten trotz der finanziellen Unterstützung für Praxispersonal Aufgaben wie die Terminvergabe selbst übernehmen und in dieser Zeit nicht für Therapiestunden verfügbar sind.
Die Ersatzkassen setzen sich deshalb dafür ein
- dass die Auszahlung der Strukturzuschläge an eine Anstellung einer medizinischen Fachkraft gekoppelt wird
- dass die Terminvergabe persönlich durchgeführt wird, gegebenenfalls durch externe Dienstleister, aber nicht durch die Therapeutinnen und Therapeuten selbst
Stärkere Orientierung am Bedarf
In der ambulanten Psychotherapie gibt es vier Verfahren, die von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt werden. Diese unterscheiden sich deutlich in ihrem Leistungsumfang. Die Systemische Therapie zum Beispiel umfasst ein maximales Kontingent von 48 Stunden, die Verhaltenstherapie von 80 Stunden und die analytische Therapie 300 Stunden. Die Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten dieser Verfahren sind recht unterschiedlich bundesweit verteilt. Hamburg hat mit den geringsten Anteil bundesweit an eher kürzer dauernden Therapieverfahren wie zum Beispiel der Verhaltenstherapie. Im Ergebnis können in den Regionen unterschiedlich viele Versicherte behandelt werden.
Dazu kommt, dass es neu in die Versorgung kommende Verfahren wie die Systemische Therapie schwer haben, Fuß zu fassen. Hier werden gesetzliche Regelungen benötigt, nach denen sich die Nachbesetzung freiwerdender Kassensitze stärker am Versorgungsbedarf orientieren müssen.
Die Forderungen der Ersatzkassen lauten daher:
- bei Nachbesetzung sollen die Erfordernisse der regionalen Versorgung bei der Wahl des Therapieverfahrens Vorrang erhalten anstelle der Fortsetzung mit einem Verfahren des ausscheidenden Praxisinhabers
- bevorzugte Berücksichtigung von Verfahren mit einer höheren Versorgungskapazität
- Rechtsgrundlage dafür schaffen, dass die Systemische Therapie bei Nachbesetzungen solange bevorzugt werden kann, bis ihr Versorgungsanteil mindestens das Niveau des zweitkleinsten Therapieverfahrens erreicht hat.
Vermittlung von Therapieplätzen verbessern
Die Ersatzkassen erhalten regelmäßig Feedback von Versicherten über fehlende Vermittlungsmöglichkeiten. Es kann zu Engpässen bei den Terminservicestellen kommen, wenn diesen nicht genug Behandlungskapazitäten von Psychotherapeutinnen und -therapeuten gemeldet werden. Vielfach werden Probatorik-Termine angeboten, ohne jedoch die Möglichkeit einer anschließenden Therapie. Die vom Gesetzgeber vorgesehene Vermittlung einer ambulanten Psychotherapie findet daher in der Praxis nicht statt. Für Versicherte ist dies emotional belastend, da sie nach den Probatorikstunden erneut eine Therapeutin oder einen Therapeuten suchen müssen.
Der Vermittlungsanspruch über die Terminservicestelle kann auch deswegen zum Teil nicht umgesetzt werden, weil es kein geregeltes Verfahren über den Zugang zur Therapie gibt. Es ist bislang den einzelnen Therapeutinnen und Therapeuten überlassen, ob diese ihre freiwerdenden Plätze nach Wartezeit, Schweregrad der Erkrankung oder Dringlichkeit der Behandlung neu besetzen. Das Ergebnis: leicht erkrankte Versicherte erhalten zum Teil schneller einen Platz als schwergradig bzw. akut Erkrankte.
Die Ersatzkassen verlangen deshalb u.a.:
- einen Vermittlungsanspruch für einen Therapieplatz
- dass Psychotherapeutinnen und -therapeuten verpflichtet werden, mindestens die Hälfte ihrer freien Plätze umgehend der Terminservicestelle zur Verfügung zu stellen, damit diese dringliche Versicherte vermitteln kann.