Stabilisierung der Finanzen - Staat muss seine Hausaufgaben machen
Am 10.07.2026 wurde das sog. Beitragssatzstabilisierungsgesetz (BStabG) vom Bundestag beschlossen. Das Gesetz sieht eine Vielzahl von Einsparungsregelungen vor, und soll die Ausgaben in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) wieder mit den Einnahmen ins Gleichgewicht bringen – also eine einnahmenorientierte Ausgabenpolitik umsetzen. Dies ist eine langjährige Forderung der Ersatzkassen. Aber schaut man genauer hin, hat dieses richtige Ziel bereits ein paar Aufweichungen erfahren und weitere sind bereits im parlamentarischen Verfahren. Aber auch das BStabG soll nur klaffende Löcher in den Finanzen der GKV schließen, es ist ein Spargesetz und keine Reform. Ohne eine umfassende Strukturreform werden die Löcher wieder aufreißen und im Zuge des demographischen Wandels immer größer werden, wir brauchen also zeitnah mutige Reformschritte, die die solidarisch finanzierte Krankenversicherung wieder auf stabile Füße stellt. Dabei müssen die Lasten fair verteilt werden und darf nicht nur durch die Versicherten und Arbeitgeber getragen werden.
Schauen wir uns die soziale Pflegeversicherung (SPV) an, so zeichnet sich ein ähnliches Bild ab. Hier ist es ebenfalls seit Jahren ein Automatismus, dass die Beitragszahlenden durch höhere Beitragssätze die Pflegeversicherung stützen. Auch hier fehlt es an mutigen Reformen! Zusätzlich haben wir in der Pflege eine finanzielle Belastung der Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen erreicht, die oftmals über das Leistbare hinausgeht. Mit der Konsequenz, dass wir (vor allem in der stationären Pflege) immer mehr Menschen haben, die die sog. „Hilfe zur Pflege“ in Anspruch nehmen müssen. Dies bedeutet, dass immer mehr Menschen an ihrem Lebensabend zu Sozialhilfeempfängern werden, da eine Pflegebedürftigkeit heute wieder zum Armutsrisiko geworden ist. Auch bei der Pflege zu Hause, durch Pflegedienste und/oder Angehörige, ist die finanzielle Belastung spürbar. Eine Vereinbarkeit von Pflege und Beruf schwieriger geworden ist, und viele Pflegebedürftige können immer weniger Leistungen der ambulanten Pflegedienste in Anspruch nehmen.
Nun ist die Politik gefordert beide Sozialversicherungssysteme zu reformieren!
Informationen und Publikationen zu diesem Thema:
-
Reform der Pflegeversicherung Elsner: Finanzprobleme der Pflege jetzt kurzfristig angehen – Kommission muss weitere strukturelle Schritte vorbereiten
Das Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) muss aus Sicht des vdek zunächst die Finanzierung der sozialen Pflegeversicherung stabilisieren. Dazu sollen unter anderem die Rentenversicherungsbeiträge für pflegende Angehörige aus dem Bundeshaushalt finanziert werden. » Lesen
-
Halbjahresbilanz GKV-Finanzen Elsner: Ausgaben der GKV steigen weiter stark an – zur Finanzstabilisierung künftig auch Mengenentwicklung berücksichtigen
Die Leistungsausgaben stiegen im ersten Halbjahr 2026 um 7,4 Prozent, die beitragspflichtigen Einnahmen nur um 4,1 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Der vdek fordert daher weitere Regelungen zur Ausgabensteuerung, sodass die mit dem Beitragssatzstabilisierungsgesetz (BStabG) angestrebte Konsolidierung gelingen kann. » Lesen