Entscheidungsträger zur Zukunft von Gesundheit und Rente
2023 ist Sozialwahl-Jahr. Über 51 Millionen Ersatzkassen-Versicherte und Rentnerinnen sowie Rentner entscheiden von April bis zum 31. Mai 2023 darüber, wer bei Techniker Krankenkasse (TK), BARMER, DAK-Gesundheit, KKH Kaufmännische Krankenkasse und hkk – Handelskrankenkasse, sowie der Deutschen Rentenversicherung Bund grundsätzliche Entscheidungen zur Zukunft von Gesundheit und Rente trifft. Die Sozialwahl ist nach der Bundestagswahl und der Europawahl die drittgrößte Wahl in Deutschland und findet 2023 zum dreizehnten Mal statt. Sie markiert seit 70 Jahren einen festen Bestandteil unserer Demokratie.
Ersatzkassen ermöglichen 22 Mio. Mitgliedern digitale Abstimmung bei Sozialwahl 2023
Die Techniker Krankenkasse (TK), BARMER, DAK-Gesundheit, KKH Kaufmännische Krankenkasse und hkk - Handelskrankenkasse werden ihren Mitgliedern bei der Sozialwahl 2023 erstmals auch Online-Wahlen anbieten. Damit setzen die urwählenden Krankenkassen erstmalig ein Modellprojekt zur digitalen Sozialwahl um, wofür der Gesetzgeber im Mai 2020 die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen hatte. Lesen
Wie läuft die Sozialwahl ab?
Wahlberechtigte erhalten die Wahlunterlagen im April 2023 automatisch per Post. Sie machen dann das Kreuz ihrer Wahl, stecken den oder die Stimmzettel in den roten Umschlag und schicken ihn bis zum 31. Mai wieder zurück. Eine Briefmarke wird nicht benötigt.
Mit ihrer Entscheidung stimmen die Wahlberechtigten über die Verwaltungsräte der Krankenkassen sowie über die Vertreterversammlung der Rentenversicherung ab.
2023 besteht zusätzlich zur Briefwahl in einem Modellprojekt erstmals die Möglichkeit, die Stimme auch digital abzugeben. Die Ersatzkassen bieten ihren Versicherten erstmals diese Online-Wahloption anbieten. Dies ist ein großer Schritt, die Sozialwahl zu modernisieren. Zur Pressemitteilung
Wer ist wahlberechtigt?
Wählen dürfen alle, die mindestens 16 Jahre alt sind und Beiträge bei der Deutschen Rentenversicherung Bund oder einer folgenden fünf Ersatzkassen einzahlen oder in der Vergangenheit eingezahlt haben:
TK
BARMER
DAK-Gesundheit
KKH
hkk
Wer wird gewählt?
Mit ihrer Entscheidung stimmen die Wahlberechtigten über die Vertreterversammlung der Rentenversicherung und über die Verwaltungsräte der Ersatzkassen ab. Bei der Sozialwahl stellen sich keine politischen Parteien, sondern Listen zur Wahl. Die Personen in den Listen sind selbst Versicherte. Die Sozialwahl gibt ihnen die nötige Legitimation, um für die Interessen der Versicherten einzutreten.
Weitere Informationen finden Sie auch auf der offiziellen Seite der Sozialwahl 2023: www.sozialwahl.de
Statements ausgewählter Akteure des sächsischen Gesundheitswesens:
Kurz & kompakt: Was ist die Soziale Selbstverwaltung?
In Deutschland gibt es Sozialversicherungen wie die Kranken-, Pflege-, Renten- oder Unfallversicherung. Staat und Politik geben den gesetzlichen Rahmen vor. Aber um einen Ausgleich zwischen politischen und den Interessen der Versicherten zu schaffen, gibt es das besondere demokratische Prinzip der Selbstverwaltung. Mit der Sozialwahl stimmen die Wahlberechtigten über Gremien der Selbstverwaltung ab. Die Gewählten setzen sich dann für eine praxis- und bürgernahe Rentenversicherung sowie Gesundheitsversorgung ein. Alle Vertreterinnen und Vertreter arbeiten ehrenamtlich und werden alle sechs Jahre neu gewählt.
Bei den Kranken- und Pflegekassen entscheidet die Selbstverwaltung zum Beispiel über besondere Versicherungsleistungen. Auch engagieren sich die ehrenamtlichen Vertreter:innen in den Gremien der Krankenkassen und der Rentenversicherung für die Interessen von Versicherten und Arbeitgebern.
Ein Beispiel: Während der Corona-Pandemie hat die Selbstverwaltung im Gesundheitswesen den Weg dafür geebnet, dass mehr als sechzig unbürokratische Sondervereinbarungen geschlossen wurden. Leistungserbringern wie Ärzten, Therapeuten und Pflegediensten wurde damit eine flexible Versorgung unter Corona-Bedingungen ermöglicht, zugleich wurden die Versicherten vor unnötigen Kontakten in Praxen geschützt. Auch die Umsetzung des E-Rezeptes, der elektronischen Patientenakte (ePA) und von Apps zur gesundheitlichen Versorgung (DiGA) wurde unter Beteiligung der Selbstverwaltung beschleunigt.
In der gesetzlichen Krankenversicherung ist die Selbstverwaltung tragendes Prinzip in Deutschland. Die Mitgliederversammlung stellt das zentrale Gremium der Selbstverwaltung der Ersatzkassengemeinschaft dar. Die sechs Ersatzkassen sind hier durch ihre Vertreter:innen repräsentiert. Mehr
Neu erschienen: "SELBST verwalten!"
Die Soziale Selbstverwaltung rückt vor allem im Zuge der Sozialwahlen in das öffentliche Interesse. Dabei ermöglicht sie Versicherten und Arbeitgebern ein wichtiges Maß an Mitbestimmung im Gesundheitssystem. Das Buch „SELBST verwalten!“ gibt erstmals einen umfassenden Einblick in Geschichte, Arbeitsweise, Bedeutung und Entwicklung dieser wichtigen Institution. Neben Beiträgen aus Wissenschaft, Politik und Öffentlichkeit kommen auch Ehrenamtliche selbst zu Wort.
Bernard Braun, Tanja Klenk, Uwe Klemens (Hg.) | SELBST verwalten! Wie Ehrenamtliche unser Gesundheitswesen mitgestalten | 2022, 261 S., € 22,00 | W. Kohlhammer GmbH, Stuttgart
Bei der anstehenden Sozialwahl wählen Versicherte und Arbeitgeber ihre Vertreter:innen in die zentralen Entscheidungsgremien der Ersatzkassen: die Verwaltungsräte. Die Selbstverwalter setzen sich in den Gremien für die Interessen der Versicherten und Beitragszahler ein, sorgen für eine qualitativ hochwertige, umfassende und bezahlbare Gesundheitsversorgung. Das fängt bei Beschlüssen zu innovativen Versorgungsleistungen an und reicht bis zur politischen Einflussnahme bei Gesetzgebungsverfahren. » Lesen
Die Sozialwahlen sind nach den Bundestags- und Europawahlen die drittgrößten Wahlen in Deutschland. Im Glossar finden sich allgemeine Informationen, die Unterscheidung zwischen Ur- und Friedenswahl sowie einen Rückblick auf die Sozialwahl 2017. » Lesen