Rahmenempfehlungen der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR)

Als Grundlage für den Aufbau einer gemeinsam zu nutzenden, bedarfsgerechten ambulanten Rehabilitationsstruktur und zur Erbringung einer an einheitlichen Grundsätzen ausgerichteten und zielorientierten Rehabilitation haben die Verbände der Krankenkassen auf Bundesebene, die Deutsche Rentenversicherung, die Unfallversicherungsträger und die Kassenärztliche Bundesvereinigung auf Ebene der BAR erstmalig im Jahr 2001 Rahmenempfehlungen zur ambulanten medizinischen Rehabilitation verfasst. Die Rahmenempfehlungen gliedern sich in einen Allgemeinen und einen Indikationsspezifischen Teil.

Der Allgemeine Teil wurde 2021 überarbeitet und bezieht sich erstmals auch auf die stationäre Rehabilitation. Die Neufassung ist zum 01.07.2021 in Kraft getreten. Die Überarbeitung der Indikationsspezifischen Teile soll sukzessive folgen.