Schutzimpfungen

Impfen

Impfungen = Schutz vor schwerwiegenden Erkrankungen

Für die Ersatzkassen hat das Thema Krankheitsverhütung und somit das Thema Impfungen hohe Priorität. Impfungen bieten Schutz vor vielen schwerwiegenden Krankheiten. Daher übernehmen die Ersatzkassen entsprechend der Schutzimpfungs-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) selbstverständlich die Kosten für die medizinisch sinnvollen Impfungen. Impfempfehlungen werden in Deutschland von der Ständigen Impfkommission (STIKO) am Robert Koch-Institut (RKI) in Berlin ausgesprochen. Ergänzend werden Impfungen nach § 20 Absatz 3 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) von den obersten Gesundheitsbehörden der Länder öffentlich empfohlen. Für Schleswig-Holstein hat das Gesundheitsministerium eine entsprechende öffentliche Empfehlung für Schutzimpfungen gegen einzelne Krankheiten bekannt gegeben.

Impfportal des Landes Schleswig-Holstein

Auf dem Impfportal des Landes Schleswig-Holstein finden Sie neben den Impfempfehlungen für verschiedene Alters- und Zielgruppen auch Informationsbroschüren und Dokumente zum kostenlosen Download sowie Antworten auf häufige Fragen rund ums Impfen.

Gesetzliche Impfpflicht seit 01.03.2020

Für Personen, die in Gemeinschafts- und Gesundheitseinrichtungen untergebracht oder beschäftigt und nach 1970 geboren sind, gilt seit 01. März 2020 eine gesetzliche Impfpflicht gegen Masern. Menschen dieses Personenkreises müssen dann geimpft sein oder ihre Immunität nachgewiesen haben. Damit will die Bundesregierung die Impfquote erhöhen und mittelfristig eine Elimination der Masern in Deutschland erreichen.

Reiseschutzimpfungen

Viele Ersatzkassen bieten ihren Versicherten auch die Übernahme von Kosten für so genannte Reiseschutzimpfungen an. Sollten Sie eine Auslandsreise planen und hierfür eine Impfung benötigen, sprechen Sie Ihre Ersatzkasse an, ob diese die Kosten dafür übernimmt.