Impfungen bieten wirksamen Schutz vor schwerwiegenden Erkrankungen
Für die Ersatzkassen hat das Thema Krankheitsverhütung und somit das Thema Impfungen hohe Priorität. Impfungen bieten Schutz vor vielen schwerwiegenden Krankheiten. Daher übernehmen die Ersatzkassen entsprechend der Schutzimpfungs-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) selbstverständlich die Kosten für die medizinisch sinnvollen Impfungen.
Impfempfehlungen werden in Deutschland von der Ständigen Impfkommission (STIKO) am Robert Koch-Institut (RKI) in Berlin ausgesprochen. Ergänzend werden Impfungen nach § 20 Absatz 3 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) von den obersten Gesundheitsbehörden der Länder öffentlich empfohlen. Für Schleswig-Holstein hat das Gesundheitsministerium eine entsprechende öffentliche Empfehlung für Schutzimpfungen gegen einzelne Krankheiten bekannt gegeben.