Hochschulambulanzen

Häuser und Stethoskop

Hochschulambulanzen sind Abteilungen der Universitätskliniken

Die gesetzliche Grundlage für die Behandlung der Versicherten in Hochschulambulanzen ergibt sich aus § 117 Sozialgesetzbuch Teil V (SGB V). Die Hochschulambulanzen haben sich auf ambulante Behandlung von Patienten spezialisiert. Hier werden hochwertige Leistungen angeboten, die in vielen Fällen nicht im niedergelassenen Bereich erbracht werden können, die aber trotzdem keine stationäre Behandlung rechtfertigen. Das Universitätsklinikum Schleswig-Holstein (UKSH) betreibt an seinen Standorten Kiel und Lübeck diverse Hochschulambulanzen mit insgesamt über 45 Fachrichtungen. Die Vergütungen werden zwischen den Landesverbänden der Krankenkassen (AOK, BKK, IKK, LKK und Knappschaft) und den Ersatzkassen gemeinsam und einheitlich mit dem UKSH vereinbart.

Neben den Hochschulambulanzen am UKSH gibt es seit Mitte 2018 auch eine Hochschulambulanz für Psychotherapie am Institut für Psychologie der Philosophischen Fakultät der Christian-Albrechts-Universität (CAU) zu Kiel.