Häusliche Krankenpflege in Baden-Württemberg
Hier finden Sie grundlegende Informationen zur Beantragung einer Zulassung rund um den Themenbereich der Häuslichen Krankenpflege.
Als Grundlage gelten die Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses über die Verordnung von "häuslicher Krankenpflege" sowie die entsprechenden Rahmenverträge über die Versorgung mit häuslicher Krankenpflege.
Richtlinien Häusliche Krankenpflege - Gemeinsamer Bundesausschuss
Für das Land Baden-Württemberg gibt es verschiedene Rahmenverträge über die Versorgung mit häuslicher Krankenpflege - je nach Zugehörigkeit zu einem Berufsverband sind diese dann gültig und anzuwenden.
Eine grundsätzliche Unterscheidung besteht in der Trägerschaft und der
Zugehörigkeit zu einem Berufsverband. Steht die Einrichtung unter einer
freigemeinnützigen/kommunalen oder privaten Trägerschaft.
Private Trägerschaft:
Zugehörigkeit zu einem Berufsverband:
Für die unterschiedlichen privaten Berufsverbände gibt es entsprechende Rahmenverträge über die Versorgung mit häuslicher Krankenpflege.
Die aktuellen Rahmenverträge werden ihnen, je nach Verbandszugehörigkeit, von Ihrem Berufsverband zur Verfügung gestellt.
Um dem jeweiligen Rahmenvertrag beitreten zu können, ist der Beitritt zu erklären und die Zulassungsvoraussetzungen sind zu erfüllen. Die Prüfung der Zulassungsvoraussetzungen erfolgt durch die vdek-Landesvertretung.
Zur Prüfung der Zulassungsvoraussetzungen ist der Leistungserbringer verpflichtet alle für den Beitritt relevanten Unterlagen vor Inbetriebnahme bei der vdek-Landesvertretung einzureichen sowie den u.a. Erhebungsbogen und die Beitrittserklärung/Verpflichtungserklärung - je nach Verbandszugehörigkeit einzureichen.
Für Mitglieder des bad:
Bundesverband Ambulante Dienste und stationäre Einrichtungen e.V. (bad)
Für Mitglieder der BAH:
Bundesarbeitsgemeinschaft Hauskrankenpflege e.V. (BAH) - Landesverband Baden-Württemberg
Für Mitglieder des bpa:
Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa), Stuttgart
Für Mitglieder des VDAB:
Verband Deutscher Alten- und Behindertenhilfe e.V. (VDAB), Landesverband Baden-Württemberg.
Zugehörigkeit zu keinem Berufsverband:
Als Grundlage für die Zulassungsvoraussetzungen gilt der Abschluss eines individuellen Rahmenvertrages nach § 132a SGB V. Kommen Sie bitte direkt auf die vdek-Landesvertretung zu, sollten Sie einen entsprechenden Abschluss anstreben.
Freigemeinnützige/kommunale Trägerschaft:
Für diese Einrichtungen gilt der Rahmenvertrag über die Versorgung mit häuslicher Krankenpflege gem. § 132a SGB V und häuslicher Pflege nach § 198 RVO vom 01.04.2012.
Um diesem Rahmenvertrag beitreten zu können, erfolgt zunächst die Prüfung der Zulassungsvoraussetzungen durch die Landesvertretung des vdek Baden-Württemberg. Dazu muss der Leistungserbringer die in diesem Vertrag für den Beitritt vereinbarten Voraussetzungen nachweisen. Der Leistungserbringer erklärt mit der Vorlage der Unterlagen zu welchem Zeitpunkt er seine Tätigkeit aufnimmt und dem Rahmenvertrag beitritt. Nach Prüfung der Voraussetzungen durch die vdek-Landesvertretung erfolgt eine Mitteilung über das Prüfergebnis.
Den Beitritt erklärt der Leistungserbringer unter Angabe des Datums des Beitritts mit der abgestimmten Beitrittserklärung gegenüber seinem Leistungserbringerverband. Mit dieser erklärt er den Rahmenvertrag in seiner jeweiligen aktuellen Fassung anzuerkennen und anzuwenden.
Der Leistungserbringerverband informiert die vdek-Landesvertretung über den Beitritt seiner Mitgliedseinrichtung.