Pflegeleistungen in Baden-Württemberg

Leistungen der Pflegeversicherung

Im Land Baden-Württemberg können Pflegebedürftige bzw. deren Angehörigen, aus einem vielfältigen Angebot von Dienstleistungen aus dem Bereich Pflege auswählen.

Die Leistungen der Pflegeversicherung sind gedeckelt und decken ggf. nicht alle anfallenden Kosten ab.

Leistungserbringer im Bereich Pflege sind ambulante Pflegedienste sowie, teil- und vollstationäre Pflegeeinrichtungen. Diese erhalten eine Zulassung von den Landesverbänden der Pflegekassen wenn die Erfüllung bestimmter Voraussetzungen nachgewiesen ist.

 

Durch Versorgungsverträge sind Art, Inhalt und Umfang der Leistungen beschrieben, die zugelassene Pflegeeinrichtungen während der Dauer des Vertrages für Versicherte zu erbringen haben.

Durch regelmäßige Qualitätsprüfungen, die der Medizinische Dienst durchführt, wird festgestellt, ob die vertraglichen Pflichten auch eingehalten werden.

Sollten sich hierbei Qualitätsdefizite herausstellen, wird im Rahmen eines Anhörungsverfahrens mit dem Leistungserbringer darauf hingewirkt, die Defizite schnellstmöglich abzustellen um den geforderten Qualitätsansprüchen zu entsprechen.

Hierbei sind die Pflegekassen auch auf Unterstützung der Pflegebedürftigen bzw. deren Angehörigen angewiesen.

Sollten Qualitätsprobleme mit einem Leistungserbringer auftreten, setzen Sie sich bitte mit Ihrer Pflegekasse in Verbindung.