Soziotherapie

Mit dem GKV Gesundheitsreformgesetz 2000 wurde die ambulante Soziotherapie in den Leistungskatalog der GKV aufgenommen. Diese Leistung ist in Paragraph 37 a SGB V geregelt. Sie soll Patienten mit psychiatrischen Erkrankungen, die selbstständige Inanspruchnahme ärztlich und ärztlich verordneter Leistungen ermöglichen, wenn dadurch Krankenhausbehandlung vermieden oder verkürzt wird oder wenn diese geboten, aber nicht durchführbar ist.