Pflegestützpunkte in Baden-Württemberg

Wohnortnahe Beratung, Versorgung und Betreuung der Bevölkerung wird damit sichergestellt

In einem Pflegestützpunkt erhalten Rat- und Hilfesuchende eine kostenlose, umfassende und unabhängige Auskunft und Beratung zu allen Fragen im Zusammenhang mit Pflegebedürftigkeit. Dort werden individuelle Informationen zu allen wohnortnahen Hilfs- und Pflegeangeboten sowie Unterstützung bei der Organisation des richtigen Angebotes gegeben.

Bei Eintritt von Pflegebedürftigkeit kommen auf den Betroffenen und seine Angehörigen viele Fragen und oft auch Probleme zu - Wie finde ich einen geeigneten Pflegedienst? Was muss in der Wohnung verändert werden? Welche Hilfsmittel benötige ich? Welche Pflegeheime gibt es? Wo finde ich Betreuungsangebote für Demenzkranke? Wie wird diese Pflege finanziert? Welche Anträge muss ich bei meiner Kranken- oder Pflegekasse oder beim Sozialamt stellen?

„Die Aufgaben des Pflegestützpunktes reichen von Information und Beratung bis hin zur Koordination der beteiligten Dienste“. Die Ratsuchenden erhalten Informationen über regionale Unterstützungsangebote sowie Auskünfte über rechtliche und finanzielle Fragestellungen. Bei der Inanspruchnahme von Leistungen gibt es konkrete Hilfestellungen. Auch die Aufklärung über Prävention und Rehabilitation zählt zu den Aufgaben eines Pflegestützpunktes. Frühzeitig begleitende Hilfeplanung, zum Beispiel bei Änderung des Pflege- und Betreuungsbedarfes oder die Durchführung einer Pflegeberatung nach § 7 a SGB XI im Pflegestützpunkt sind weitere Funktionen des Pflegestützpunktes. „Von großer Bedeutung ist“, „dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Pflegestützpunkt zur Neutralität verpflichtet sind und die fachliche Beratung und Begleitung von Pflegebedürftigen und deren Angehöriger nach den aktuell anerkannten fachlichen Standards neutral und trägerunabhängig vornehmen. Des Weiteren werden in den Pflegestützpunkten keinerlei Leistungsentscheidungen getroffen. Diese Entscheidungen obliegen weiterhin den jeweiligen zuständigen Leistungsträgern.“

Die zugelassenen Pflegestützpunkte arbeiten nicht nach einem einheitlichen Konzept. So gibt es Pflegestützpunkte, die nur eine zentrale Anlaufstelle haben. Andere Pflegestützpunkte sind mit Kommunen zur Durchführung der Aufgaben Kooperationen eingegangen. Ebenso gibt es Pflegestützpunkte, die Sprechzeiten in Gemeinden anbieten. Welches Konzept der jeweilige Pflegestützpunkt verfolgt, kann in der Regel auf der Homepage des jeweiligen Landratsamtes bzw. der jeweiligen Stadt entnommen werden. Informationen hierzu finden Sie unter www.bw-pflegestuetzpunkt.de.