Palliativversorgung

Spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV)

Die spezialisierte ambulante palliative Versorgung dient dem Ziel, die Lebensqualität und die Selbstbestimmung schwerstkranker Menschen zu erhalten, zu fördern und zu verbessern und ihnen ein menschenwürdiges Leben bis zum Tod in ihrer häuslichen Umgebung oder in stationären Pflegeeinrichtungen zu ermöglichen. Das Sterben zu Hause stellt heute noch eine Ausnahme dar, obwohl 70 Prozent der Betroffenen diesen Wunsch haben.

Ziel der SAPV ist es, die Versorgung unheilbar kranker Menschen in der letzten Phase ihres Lebens zu sichern, dadurch ihre Lebensqualität unter Berücksichtigung des Krankheitsstadiums zu verbessern bzw. zu erhalten und ihnen ein menschenwürdiges Leben bis zum Tod in ihrer häuslichen Umgebung, einer stationären Pflegeeinrichtung oder einem Hospiz zu ermöglichen.

Spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV) für Kinder und Jugendliche

Die spezialisierte ambulante pädiatrische Palliativversorgung dient dem Ziel, die Lebensqualität und die Selbstbestimmung schwerstkranker Kinder und Jugendlicher zu erhalten, zu fördern und zu verbessern. Sie soll ihnen ein menschenwürdiges Leben bis zum Tod in ihrer häuslichen Umgebung, in stationären Hospizen, stationären Pflegeeinrichtungen, Einrichtungen der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen und der Kinder- und Jugendhilfe ermöglichen. Die Voraussetzungen für ein menschenwürdiges Leben bis zum Tod in der häuslichen Umgebung müssen durch zielgerichtetes Zusammenwirken von Haus- und Fachärzten, Leistungserbringern der pädiatrischen SAPV, ambulanten Kinderkrankenpflege- und Hospizdiensten  sowie  psychoonkologischen  Betreuungsdiensten  verbessert  werden. Die individuellen Bedürfnisse und Wünsche der Kinder und Jugendlichen und ihrer Familien oder vertrauten Personen stehen dabei im Mittelpunkt der Versorgung. Das soziale Umfeld wird als wesentlicher Faktor für das Verbleiben in der gewohnten Umgebung in die Versorgung mit einbezogen. Versorgungsunsicherheiten, die zu unnötigen und stark  belastenden  Krankenhauseinweisungen  führen,  sollen  durch  die  in  der  pädiatrischen SAPV vorgehaltenen besonderen Expertisen vermieden werden. Symptome und Leiden sollen einzelfallgerecht  und  gemäß  dem Willen  des  Versicherten  und  gemäß  den  Grundsätzen  von Palliative Care gelindert oder behoben werden.