Ambulante Pflege in Bremen
Die Pflege durch ambulante Dienste ermöglicht pflegebedürftigen Menschen, möglichst langfristig ein selbstbestimmtes Leben in der eigenen Häuslichkeit zu führen.
Hier finden Sie allgemeine Informationen sowie Antragsunterlagen zur Zulassung von ambulanten Pflegeeinrichtungen nach dem SGB XI.
Zulassungsverfahren für ambulante Pflegedienste
Bitte beachten Sie, dass Sie den Antrag auf Abschluss eines Versorgungsvertrages rechtzeitig, d.h. etwa drei Monate vor der geplanten Inbetriebnahme einer Einrichtung bei einem der Landesverbände der Pflegekassen, z.B. der vdek-Landesvertretung einreichen. Dem Antrag sind der Strukturerhebungsbogen sowie weitere antragsbegründende Unterlagen, wie beispielsweise Eignungsnachweise für Pflegefachkräfte beizufügen. Eine Zulassung kann erst bei Vorliegen aller erforderlichen Unterlagen erfolgen.
Den nachfolgenden Anlagen können Sie die Zulassungsvoraussetzungen sowie Qualitätsvoraussetzungen für die Leistungserbringung in der ambulanten Pflege entnehmen.
Ambulante Pflege
Stand: 31.05.1995
Stand: 27.05.2011