Pflegebedürftige Versicherte sind wichtige Adressaten von Maßnahmen zur Prävention und Gesundheitsförderung. Die Pflegekassen der Ersatzkassen in Bremen unterstützen entsprechende Leistungen für Bewohnerinnen und Bewohner in stationären Pflegeeinrichtungen auch gemeinsam über die vdek-Landesvertretung. Die Kriterien dafür werden im „Leitfaden Prävention in stationären Pflegeeinrichtungen nach §5 SGB XI“ festgelegt. Hier werden folgende fünf Handlungsfelder definiert:
Ernährung
Körperliche Aktivität
Kognitive Ressourcen
Psychosoziale Gesundheit
Prävention von Gewalt
Der Leitfaden gibt auch darüber hinaus eine gute Übersicht über die Rahmenbedingungen unterstützungsfähiger Maßnahmen. Die vdek-Landesvertretung Bremen berät Sie gerne bei der Planung und Umsetzung eines Präventions- oder Gesundheitsförderungsprojektes für Bewohnerinnen und Bewohner Ihrer voll- oder teilstationären Pflegeeinrichtung. Sprechen Sie uns gerne an und schauen Sie auf der Seite der Gesunden Lebenswelten.
Stand: 28.09.2023 – Leitfaden Prävention in stationären Pflegeeinrichtungen
Der Leitfaden legt gemäß § 5 Abs. 1 Satz 3 SGB XI die Kriterien für die Leistungen der Pflegekassen zur Prävention und Gesundheitsförderung in stationären Pflegeeinrichtungen fest. Er gibt den Pflegekassen Hilfestellungen bei der Entwicklung und Unterstützung der Umsetzung von Vorschlägen für Angebote zur Prävention und Gesundheitsförderung
Mit MEHRWERT:PFLEGE gibt es nun außerdem ein Angebot der Ersatzkassen zur betrieblichen Gesundheitsförderung in Krankenhäusern und stationären Pflegeeinrichtungen. informieren Sie sich unter: