Gesundheitsförderung in stationären Pflegeeinrichtungen
Auch pflegebedürftige Menschen profitieren von gezielten Maßnahmen zur Gesundheitsförderung und Prävention. Die Pflegekassen der Ersatzkassen in Bremen unterstützen entsprechende Angebote für Bewohnerinnen und Bewohner voll- und teilstationärer Einrichtungen – koordiniert über die vdek-Landesvertretung Bremen.
Grundlage für die Förderung ist der Leitfaden Prävention in stationären Pflegeeinrichtungen nach § 5 SGB XI. Er definiert fünf zentrale Handlungsfelder:
Ernährung
Körperliche Aktivität
Kognitive Ressourcen
Psychosoziale Gesundheit
Prävention von Gewalt
Neben den inhaltlichen Schwerpunkten bietet der Leitfaden eine fundierte Übersicht zu den Rahmenbedingungen förderfähiger Maßnahmen.
Stand: 28.09.2023 – Leitfaden Prävention in stationären Pflegeeinrichtungen
Der Leitfaden legt gemäß § 5 Abs. 1 Satz 3 SGB XI die Kriterien für die Leistungen der Pflegekassen zur Prävention und Gesundheitsförderung in stationären Pflegeeinrichtungen fest. Er gibt den Pflegekassen Hilfestellungen bei der Entwicklung und Unterstützung der Umsetzung von Vorschlägen für Angebote zur Prävention und Gesundheitsförderung
Mit MEHRWERT:PFLEGE gibt es außerdem ein Angebot der Ersatzkassen zur betrieblichen Gesundheitsförderung in Krankenhäusern und (teil)stationären Pflegeeinrichtungen sowie ambulanten Pflegeeinrichtungen. Informieren Sie sich unter: