Die gesetzlichen Krankenkassen unterstützen gemeinsam Projekte zur Gesundheitsförderung und Prävention in Lebenswelten, mit denen die gesundheitliche Chancengleichheit von sozial benachteiligten respektive sogenannten vulnerablen Personengruppen gestärkt wird. Seit dem 01.06.2019 erfolgt dies über das Förderprogramm des GKV-Bündnisses für Gesundheit.
Das Programmbüro des „GKV-Bündnisses für Gesundheit in Bremen“ berät bei der Antragstellung und nimmt Anträge an. Ansässig ist das für die Krankenkassen im Land Bremen zuständige Programmbüro beim Verband der Ersatzkassen e.V. (vdek).
Förderanträge können nur von Verantwortlichen nichtbetrieblicher Lebenswelten gestellt werden (z.B. Träger einer Einrichtung, Kommune). Die Entscheidung, ob ein Projekt gefördert werden kann, wird auf Grundlage des Leitfadens Prävention des GKV-Spitzenverbandes in der jeweils aktuellen Fassung (zuletzt aktualisiert im Dezember 2022) getroffen.
Fassung vom 27.03.2023 – Leitfaden Prävention 2023
Welche Voraussetzungen müssen die Kurse bzw. die Anbieter erfüllen, damit die Versicherten einen Zuschuss ihrer Ersatzkasse erhalten können? Unter welchen Bedingungen können Präventionsprojekte in Lebenswelten gefördert werden? Das haben die Spitzenverbände der Krankenkassen in einem gemeinsamen Leitfaden Prävention nach § 20 Abs.2 SGB V festgelegt. - In der Neufassung werden die Verbindungen von Umwelt und Klimawandel mit der Gesundheit stärker betont. Außerdem ist in der aktuellen Version ein Kapitel zu "Mobile Arbeit gesund gestalten" aufgenommen.