
Bewusstsein schaffen, Anstöße geben
Das GKV-Bündnis für Gesundheit im Land Bremen fördert ein Projekt in Tenever, in dem Frauen klimagerechte Ernährung und Gesundheitsbenefits im Quartier erleben können. » Lesen
Die gesetzlichen Krankenkassen unterstützen gemeinsam Projekte, die gesundheitliche Ungleichheiten abbauen – insbesondere für sozial benachteiligte oder sogenannte vulnerable Gruppen in verschiedenen Lebenswelten wie Quartieren, Bildungseinrichtungen oder sozialen Einrichtungen. Seit dem 1. Juni 2019 erfolgt die Förderung über das GKV-Bündnis für Gesundheit – ein bundesweites Programm zur Stärkung von Prävention und Gesundheitsförderung vor Ort.
In Bremen wurde Anfang 2024 die ARGE GKV-Bündnis für Gesundheit im Land Bremen gegründet, um die Zusammenarbeit zu koordinieren und Träger gezielt zu beraten.
→ Weitere Informationen zur ARGE und zum Förderprogramm
Die Geschäftsstelle der ARGE in Bremen ist beim Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) angesiedelt und Anlaufstelle für Projektträger. Sie bietet Unterstützung bei der Antragstellung und nimmt Förderanträge entgegen.
Antragsberechtigt sind ausschließlich Verantwortliche nichtbetrieblicher Lebenswelten, wie z. B. Kommunen oder freie Träger sozialer Einrichtungen.
Die Förderentscheidung richtet sich nach dem Leitfaden Prävention des GKV-Spitzenverbandes in seiner jeweils aktuellen Fassung (Stand: Dezember 2024).
Niels Moldenhauer
Martinistr. 34
28195 Bremen
Tel.: 04 21/1 65 65-79
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"Bremen bewegen" ist das Ziel eines Projektes von Werder Bremen, dem Sportgarten e.V. und dem GKV-Bündnis für Gesundheit im Land Bremen. In einem Interview bei werder.de werden Ziele und Methoden vorgestellt. » Lesen
Das GKV-Bündnis für Gesundheit in Bremen unterstützt ein gemeinsames Präventionsprojekt von Werder Bremen und Sportgarten e.V., um gezielt Kinder und Jugendliche in den Quartieren sportlich zu bewegen. » Lesen
Welche Voraussetzungen müssen die Kurse bzw. die Anbieter erfüllen, damit die Versicherten einen Zuschuss ihrer Ersatzkasse erhalten können? Unter welchen Bedingungen können Präventionsprojekte in Lebenswelten gefördert werden? Das haben die Spitzenverbände der Krankenkassen in einem gemeinsamen Leitfaden Prävention nach § 20 Abs.2 SGB V festgelegt.