Förderprogramm des GKV-Bündnisses für Gesundheit in Bremen

Logo GKV-Bündnis für Gesundheit, Links im Bild ist ein Kreis aus Punkten in sechs Farben (jeweils ein Feld in hellem und dunklem Grün und Blau sowie eines Rot und in Gelb). Schriftzug "GKV-Bündnis für Gesundheit" steht rechts daneben in dunklem Grau.

Die gesetzlichen Krankenkassen unterstützen gemeinsam Projekte, die gesundheitliche Ungleichheiten abbauen – insbesondere für sozial benachteiligte oder sogenannte vulnerable Gruppen in verschiedenen Lebenswelten wie Quartieren, Bildungseinrichtungen oder sozialen Einrichtungen. Seit dem 1. Juni 2019 erfolgt die Förderung über das GKV-Bündnis für Gesundheit – ein bundesweites Programm zur Stärkung von Prävention und Gesundheitsförderung vor Ort.

In Bremen wurde Anfang 2024 die ARGE GKV-Bündnis für Gesundheit im Land Bremen gegründet, um die Zusammenarbeit zu koordinieren und Träger gezielt zu beraten.
Weitere Informationen zur ARGE und zum Förderprogramm

Beratung und Antragstellung

Die Geschäftsstelle der ARGE in Bremen ist beim Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) angesiedelt und Anlaufstelle für Projektträger. Sie bietet Unterstützung bei der Antragstellung und nimmt Förderanträge entgegen.
Antragsberechtigt sind ausschließlich Verantwortliche nichtbetrieblicher Lebenswelten, wie z. B. Kommunen oder freie Träger sozialer Einrichtungen.

Die Förderentscheidung richtet sich nach dem Leitfaden Prävention des GKV-Spitzenverbandes in seiner jeweils aktuellen Fassung (Stand: Dezember 2024).

Geschäftsstelle der ARGE GKV-Bündnis für Gesundheit in Bremen

Niels Moldenhauer
Martinistr. 34
28195 Bremen

Tel.: 04 21/1 65 65-79

niels.moldenhauer@vdek.com

Aktuelle Projekte des GKV-Bündnisses für Gesundheit:

  1. Blick auf eine Gartenhütte unter einem Regenbogen
    Projekt „Klimagerechte Gesundheitsförderung für Frauen im Quartier“

    Bewusstsein schaffen, Anstöße geben

    Das GKV-Bündnis für Gesundheit im Land Bremen fördert ein Projekt in Tenever, in dem Frauen klimagerechte Ernährung und Gesundheitsbenefits im Quartier erleben können. » Lesen

Aktuell gültiger Leifaden Prävention 

Leitfaden Prävention

Fassung vom 19.12.2024 Handlungsfelder und Kriterien 2025

Welche Voraussetzungen müssen die Kurse bzw. die Anbieter erfüllen, damit die Versicherten einen Zuschuss ihrer Ersatzkasse erhalten können? Unter welchen Bedingungen können Präventionsprojekte in Lebenswelten gefördert werden? Das haben die Spitzenverbände der Krankenkassen in einem gemeinsamen Leitfaden Prävention nach § 20 Abs.2 SGB V festgelegt.