Reform der Notfallversorgung

Überfällige Notfallreform

Mit der Reform der Notfallversorgung setzt die Bundesregierung auf klare Steuerung statt Überlastung. Mit klarer Patientensteuerung durch verpflichtende Ersteinschätzung, integrierten Notfallzentren (INZ) und einer stärkeren Vernetzung von Rettungsdienst und ambulanter Versor­gung greift der Kabinettsentwurf zentrale Forderungen der Ersatzkassen auf. Der vdek unterstützt den Kurs – fordert jedoch eine konsequente und verbindliche Umsetzung. Das Gesetz soll nach der parlamentarischen Sommerpause noch in diesem Jahr verabschiedet werden.

Illustration zu integrierter medizinischer Versorgung mit Hausarztpraxis, Facharztüberweisung und diagnostischer Untersuchung.

Die Notfallversorgung in Deutschland steht seit Jahren unter Druck: Überfüllte Notaufnahmen, parallele Strukturen und fehlende Steuerung belasten Gesundheitspersonal, Patientinnen und Patienten sowie die Finanzierungsgrundlagen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Im mittlerweile dritten Anlauf zur Reform der Notfallversorgung geht die Bundesregierung nun den entscheidenden Schritt, um lange bekannte Fehlentwicklungen im System zu korrigieren. Ziel ist es, Patientinnen und Patienten künftig schneller, bedarfsgerechter und sektorenübergreifend zu versorgen – und gleichzeitig teure Fehlanreize in Notaufnahmen und Rettungsdiensten abzubauen. Der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) begrüßt diese Zielrichtung ausdrücklich.

Kern der Reform ist eine verbindliche, bundesweit einheitliche Ersteinschätzung. Sie soll sicherstellen, dass Hilfesuchende frühzeitig in die geeignete Versorgungsebene gelenkt werden – sei es in die vertragsärztliche Akutversorgung, in INZ oder in den Rettungsdienst. Die geplante stärkere Vernetzung der Rufnummern 112 und 116117 hin zu einem integrierten Gesundheitsleitsystem entspricht langjährigen Forderungen der Ersatzkassen und ist ein zentraler Hebel für eine effizientere Patientensteuerung.

Positiv bewertet der vdek auch den vorgesehenen verpflichtenden Aufbau von INZ an geeigneten Krankenhausstandorten. In den INZ sollen Notaufnahmen, Notdienstpraxen der Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) und zentrale Ersteinschätzungsstellen eng zusammenarbeiten. Diese klare Bündelung ermöglicht es, Patientinnen und Patienten direkt vor Ort der richtigen Versorgungsform zuzuführen – ambulant, stationär oder weiterleitend. Voraussetzung ist allerdings, dass Krankenhäuser ohne INZ künftig konsequent nicht mehr an der ambulanten Notfallversorgung teilnehmen. Ergänzend ist das mit dem Gesetz geplante begrenzte Dispensierrecht in INZ Notdienstpraxen eine pragmatische Lösung, um Versorgungslücken insbesondere zu Randzeiten zu schließen – vorausgesetzt, die engen gesetzlichen Grenzen werden strikt eingehalten.

Nachgeschärft wurde zudem die Digitalisierung: Die verpflichtende Anbindung an die Telematikinfrastruktur (TI), digitale Notfalldokumentation und interoperable Fallübergaben sind zwingend notwendig, um die sektorübergreifende Versorgung in der Praxis funktionieren zu lassen. Auch die Stärkung der Akutleitstellen mit klaren Erreichbarkeitsvorgaben ist ein Schritt in die richtige Richtung.

Kritisch sieht der vdek jedoch, dass eine verbindliche Kooperationspflicht für die Träger der Rettungsleitstellen weiterhin fehlt. Ohne diese bleibt die Integration vor Ort unsicher. Zudem bestehen weiterhin unterschiedliche Zuständigkeiten für die Ersteinschätzung in Akutleitstellen und Krankenhäusern. Um ein einheitliches Verfahren sicherzustellen, braucht es eine übergreifende Richtlinienkompetenz des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA).

Auch das vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG) ausgewiesene Einsparpotenzial ist nur dann realistisch, wenn die Reform konsequent umgesetzt wird: mit verbindlich eingerichteten INZ, einer gelebten Fallübernahme zwischen Rettungsdienst und Akutleitstellen sowie dem Abbau bestehender Parallelstrukturen. Nur dann kann die Notfallreform ihre volle Wirkung entfalten – im Sinne einer besseren Versorgung und einer nachhaltigen Finanzierung. Es bleibt zu hoffen, dass die Bundesländer die überfällige Reform unterstützen und ein zeitnaher Beschluss erreicht werden kann.

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