Gesetz zur Reform der Notfallversorgung

Wer zuerst anruft, ist schneller dran: „Fast Lane“ als wichtigen Baustein der Notfallreform umsetzen!

Am 9. September 2026 wird der Gesetzentwurf zur Reform der Notfallversorgung im Gesundheitsausschuss beraten. Im Vorfeld betont Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek):

„Mit dem Gesetzentwurf setzt die Bundesregierung die richtigen Schwerpunkte: eine verpflichtende Ersteinschätzung, die Vernetzung des Rettungsdienstes (112) und der Leitstellen der Kassenärztlichen Vereinigungen (116117) zu einem Gesundheitsleitsystem und den Ausbau Integrierter Notfallzentren (INZ) an Krankenhäusern. Konsequent umgesetzt werden sollte auch die sogenannte „Fast Lane“ im INZ. Patientinnen und Patienten, die vorab digital oder per Telefon eine Ersteinschätzung durchlaufen haben, bei der eine dringliche Behandlungsnotwendigkeit festgestellt wurde, können dann vor Ort auf schnelle Behandlung zählen. Wer dort erst eine Ersteinschätzung vornehmen muss, wird längere Wartezeiten in Kauf nehmen müssen. Liegt kein sofortiger Behandlungsbedarf vor, kann sich an die Ersteinschätzung auch eine Terminvermittlung in der richtigen Versorgungsebene anschließen.

Ziel: Entlastung der Notaufnahmen

Der spürbare Zeitvorteil ist ein entscheidender Anreiz, die Steuerungsinstrumente zu nutzen. Wir müssen dringend eine Entlastung der Notaufnahmen erreichen und diese Kapazitäten für diejenigen offen halten, die wirklich dringend Hilfe benötigen. Denn bei zwei Dritteln der heutigen Patientinnen und Patienten in den Notaufnahmen handelt es sich nicht um echte Notfälle. Durch die vorgeschaltete Ersteinschätzung würden diese Patientinnen und Patienten das INZ gar nicht erst aufsuchen, weil ein anderer Behandlungsweg der passende ist, etwa eine telemedizinische Beratung oder ein Termin in einer Haus- oder Facharztpraxis.

Wie dringlich es ist, die Reform jetzt schnell und ohne Abstriche auf den Weg zu bringen, unterstreicht auch der Blick auf die Zahlen. In den letzten fünf Jahren sind die Ausgaben für den Rettungsdienst von 5,7 Milliarden (2020) auf 8,2 Milliarden Euro (2025) angestiegen. Im ersten Halbjahr 2026 verzeichnen wir bereits einen Ausgabenanstieg um acht Prozent auf 4,4 Milliarden Euro. Wir brauchen jetzt die richtigen Reformschritte für eine passgenaue, effiziente und bezahlbare Versorgung.“

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