Ambulantes Operieren in Baden-Württemberg

Zur Vermeidung von unnötigen Krankenhausaufenthalten werden auf Landesebene Verträge mit der Kassenärztlichen Vereinigung, insbesondere zu Qualität und Vergütung des ambulanten Operierens, getroffen. Da bei bestimmten Operationen, die ambulant in einer niedergelassenen Praxis durchgeführt werden, die Einhaltung besonderer Qualitätsstandards notwendig ist, werden diese im ambulanten/vertragsärztlichen Sektor mit einer höheren Vergütung honoriert. Hierdurch soll ein Anreiz für niedergelassene Ärzte geschaffen werden, möglichst nach dem Grundsatz ambulant vor stationär, hochwertige Operationen zu erbringen. Außerdem wird somit  eine wohnortnahe Versorgungsalternative für die Patienten geschaffen, die den Krankenkassen Einsparpotentiale eröffnet, ohne Qualitätsgesichtspunkte zu vernachlässigen.