Ausbildungsinstitute für Psychotherapie in Baden-Württemberg

Die gesetzliche Grundlage für die Behandlung der gesetzlich Versicherten in Ausbildungsinstituten für Psychotherapie ist in Paragraf 117 Abs. 2 Sozialgesetzbuch Teil V (SGB V) niedergelegt. Die Leistungserbringung und –abrechnung werden von den Landesverbänden der Krankenkassen (AOK, BKK, IKK, LKK und Knappschaft) und den Ersatzkassen gemeinsam und einheitlich mit den Trägern der Psychiatrischen Ausbildungsinstitute geregelt. Der Verband der Ersatzkassen e. V. wurde von seinen Mitgliedskassen mit der Verhandlung und dem Abschluss der entsprechenden Verträge beauftragt.

Damit die Versorgung der Bevölkerung mit den psychotherapeutischen Leistungen dem wachsenden Versorgungsbedarf entsprechen kann, müssen möglichst viele Ausbildungsstätten für Psychotherapeuten geschaffen werden. Dort können Therapeuten während ihrer Ausbildung unter Verantwortung von erfahrenen „Ausbildern“ die notwendigen Qualifikationen erlangen, um eine fachlich hochwertige psychotherapeutische Behandlung nach Abschluss ihrer Ausbildung erbringen zu können. Die psychotherapeutischen Leistungen, die im Zuge der Ausbildung in solchen Ausbildungsinstituten an den GKV-Versicherten erbracht werden, vergüten die Krankenkassen den Ausbildungsinstituten unmittelbar.