Ambulante Pflege
Pflegebedürftige Menschen sollen möglichst lange zu Hause leben können. Hierbei helfen ambulante Pflegedienste, die sie in ihrer Wohnung pflegen und hauswirtschaftlich versorgen.
In Hamburg haben die Landesverbände der gesetzlichen Pflegekassen derzeit mit rund 400 ambulanten Pflegediensten Versorgungsverträge vereinbart. Grundlage der Verträge ist - neben den Vorschriften des Sozialgesetzbuch XI - der Rahmenvertrag gemäß Paragraf 75 Absatz 1 Sozialgesetzbuch XI.
Um Pflegesachleistungen mit den Pflegekassen abrechnen zu können, müssen ambulante Pflegedienste einen Versorgungsvertrag mit den Landesverbänden der Pflegekassen im Einvernehmen mit dem Sozialhilfeträger abschließen.
Nachweise für Zulassung erforderlich
Die Bearbeitung der Anträge auf Abschluss eines Versorgungsvertrags erfolgt immer über den federführenden Landesverband. Der Verband der Ersatzkassen (vdek) ist federführend für folgendes Postleitzahlengebiet in Hamburg zuständig: Postleitzahlen 22391 bis 22799.
Mit dem schriftlichen Antrag auf Zulassung ist ein vollständig ausgefüllter Strukturerhebungsbogen mit den erforderlichen Nachweisen einzureichen.