
In der Hansestadt sind derzeit rund 63.000 Menschen pflegebedürftig, weil sie wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit ihren Alltag nicht mehr selbständig meistern können. Für sie ist die soziale Pflegeversicherung da.
In der Hansestadt sind derzeit rund 63.000 Menschen pflegebedürftig, weil sie wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit ihren Alltag nicht mehr selbständig meistern können. Für sie ist die soziale Pflegeversicherung da.
Der überwiegende Teil der Hamburger Pflegebedürftigen wird zu Hause versorgt. Erst in höherem Alter zieht ein Teil von ihnen in ein Pflegeheim. Bei den 80- bis 89-jährigen macht ihr Anteil den aktuellsten Daten zufolge über 30 Prozent aus; von denjenigen, die 90 Jahre und älter sind, leben knapp die Hälfte in einem Heim.
Anspruch auf Pflege in vollstationären Einrichtungen haben Pflegebedürftige der Pflegegrade zwei bis fünf, wenn häusliche oder teilstationäre Pflege nicht möglich ist. Die Pflegekasse übernimmt einen pauschalen monatlichen Betrag für die pflegerische Versorgung, für Betreuungsleistungen und für Leistungen der medizinischen Behandlungspflege. Darüber hinaus haben Pflegebedürftige in stationären Einrichtungen Anspruch auf zusätzliche Betreuungs- und Aktivierungsangebote.
Der vom Verband der Ersatzkassen (vdek) entwickelte Pflegelotse stellt die Pflegenoten und weitere Informationen über jedes Pflegeheim zur Verfügung.
Die Höhe des Zuschusses der Pflegekasse ist abhängig vom jeweiligen Pflegegrad. Der Eigenanteil, den ein Bewohner zu zahlen hat, steigt nicht mit zunehmender Pflegebedürftigkeit, sondern unabhängig von ihrem Pflegegrad zahlen alle Bewohner eines Heims den gleichen Anteil (den sogenannten einrichtungseinheitlichen Eigenanteil).
Der Verband der Ersatzkassen schließt auf Landesebene über die vdek-Landesvertretung Versorgungsverträge für die vollstationäre Pflege ab und nimmt damit eine aktive, gestalterische Rolle in der Pflegeversicherung ein. Grundlage bilden neben den gesetzlichen Vorschriften des SGB XI der zwischen den Beteiligten abgeschlossene Rahmenvertrag nach Paragraph 75 Absatz 1 SGB XI. Derzeit bestehen mit 161 stationären Pflegeeinrichtungen Verträge für die Versorgung von Pflegebedürftigen.
Für Bewohner von Pflegeheimen, deren Demenz fortgeschritten ist, finanzieren die Pflegekassen in Hamburg eine besondere Betreuung in geschützten Wohnbereichen. Diese Form der Betreuung nennt sich "BestDem" (abgekürzt für "Stationäre Betreuung von Menschen mit Demenz und herausfordernden Verhaltensweisen"). Aktuell bieten rund 30 Pflegeheime in der Hansestadt solche Pflegeplätze an.