Die Höhe des Zuschusses der Pflegekasse ist abhängig vom jeweiligen Pflegegrad. Der Eigenanteil, den eine Bewohnerin oder ein Bewohner zu zahlen hat, steigt nicht mit zunehmender Pflegebedürftigkeit, sondern unabhängig von ihrem Pflegegrad zahlen alle Bewohnerinnen und Bewohner eines Heims den gleichen Anteil (den sogenannten einrichtungseinheitlichen Eigenanteil).
Verband schließt Verträge mit Einrichtungen
Der Verband der Ersatzkassen schließt auf Landesebene über die vdek-Landesvertretung Versorgungsverträge für die vollstationäre Pflege ab und nimmt damit eine aktive, gestalterische Rolle in der Pflegeversicherung ein. Grundlage bilden neben den gesetzlichen Vorschriften des SGB XI der zwischen den Beteiligten abgeschlossene Rahmenvertrag nach Paragraph 75 Absatz 1 SGB XI. Derzeit bestehen mit 161 stationären Pflegeeinrichtungen Verträge für die Versorgung von Pflegebedürftigen.
Besondere Betreuung für Menschen mit Demenz
Für Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeheimen, deren Demenz fortgeschritten ist, finanzieren die Pflegekassen in Hamburg eine besondere Betreuung in geschützten Wohnbereichen. Diese Form der Betreuung nennt sich "BestDem" (abgekürzt für "Stationäre Betreuung von Menschen mit Demenz und herausfordernden Verhaltensweisen"). Aktuell bieten rund 30 Pflegeheime in der Hansestadt solche Pflegeplätze an.