Anlässlich der Verbändeanhörung zum Krankenhausanpassungsgesetz (KHAG) erklärt Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek):
„Wir Ersatzkassen haben das Ziel der Krankenhausreform stets unterstützt, die Krankenhausstrukturen nach Qualitätsanforderungen auszurichten und bedarfsgerecht zu konzentrieren. Das KHAG weicht zwar grundsätzlich nicht von diesem eingeschlagenen Weg ab, doch sieht der Gesetzentwurf nun weitere Ausnahmeregelungen und Kooperationsmöglichkeiten vor, die diesem Ziel deutlich widersprechen. Es ist zu befürchten, dass sich im Ergebnis an den bestehenden Krankenhausstrukturen wenig ändert. Viele Länder scheinen nicht bereit, den dringend erforderlichen Wandel anzugehen. Für die Zukunft brauchen wir aber eine Krankenhauslandschaft, die bezahlbar bleibt und in der das vorhandene Personal sinnvoll eingesetzt werden kann. Notwendig ist daher, dass die Anforderungen an die Leistungsgruppen bundeseinheitlich definiert und Ausnahmen nur in klar umrissenen Fällen möglich sind. Zudem sollte die Einbeziehung der Krankenkassen in den Planungsprozess von Anfang an gelten.
Klare bundeseinheitliche Definition für Fachkrankenhäuser gefordert
Es muss vor allem vermieden werden, dass jede Klinik, die die Qualitätsanforderungen nicht erfüllen kann, von den Ländern zum Fachkrankenhaus deklariert wird, um weiterhin Teil der Versorgung zu bleiben. Wenn auch noch die Definition von Fachkliniken gesetzlich aufgeweicht wird, wie politisch diskutiert, könnten künftig über 50 Prozent der Krankenhausstandorte als Fachkrankenhäuser ausgewiesen werden. Dies ist nicht nur mit Blick auf das Behandlungsniveau und die Sicherheit der Patientinnen und Patienten kritisch, sondern konterkariert auch das Ziel der Krankenhausreform. Deshalb brauchen wir eine klare bundeseinheitliche Definition, auf deren Basis Fachkrankenhäuser identifiziert und festgelegt werden. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) sollte damit beauftragt werden.
Keine Streichung der Pflegepersonaluntergrenzen
Ebenso kritisch ist die Streichung der Pflegepersonaluntergrenzen (PpUG) als Qualitätskriterium für die Leistungsgruppen-Prüfung. Die PpUG sind wichtig, um eine Patientengefährdung zu vermeiden, und sind deshalb auch weiterhin anzuwenden. Die Verschiebung der Fristen für die Vorhaltefinanzierung hingegen ist sachgerecht, zumal viele Fragen und Probleme hinsichtlich der Vorhaltefinanzierung noch ungeklärt und ungelöst sind. Offen bleibt aber, wie der Ausgabenanstieg für Krankenhausbehandlungen in der Zwischenzeit begrenzt wird. Auch im Krankenhausbereich ist eine strikte Begrenzung der Ausgaben an die Entwicklung der Einnahmen der Krankenkassen längst überfällig. Es ist kontraproduktiv, den Status quo mit immer neuen Finanzhilfen zu konservieren.
Richtig: Finanzierung Krankenhaustransformationsfonds ohne GKV
Immerhin wird mit dem KHAG ein finanzpolitischer Irrweg beendet, denn die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) soll nun nicht mehr zu Finanzierung des Krankenhaustransformationsfonds herangezogen werden. Die Ersatzkassen hatten dies von Anfang an vehement kritisiert. Es ist ein gutes Zeichen an die beitragszahlenden Versicherten und Arbeitgeber, dass die insgesamt 25 Milliarden Euro nun aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität aufgebracht werden.“
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