Am 10. September 2025 befasst sich das Bundeskabinett mit dem Krankenhausreformanpassungsgesetz (KHAG).* Dazu Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek):
„Die Krankenhausreform ist mit dem Ziel gestartet, die Krankenhauslandschaft strikt nach Qualitätsvorgaben und Bedarf neu zu strukturieren und so eine moderne Versorgungslandschaft anzubieten, die auch finanzierbar ist. Dennoch wird im Verlauf der Gesetzgebungsverfahren immer weiter an den Grundpfeilern der Reform gerüttelt, etwa durch die Aufweichung von Qualitätsvorgaben. Doch die Patientinnen und Patienten müssen sich auf eine hohe Behandlungsqualität verlassen können – unabhängig vom Wohnort. Dafür braucht es bundeseinheitliche Vorgaben, sowohl für die Leistungsgruppen als auch für Ausnahmeregelungen, die nur in einem klar definierten Rahmen möglich sein dürfen. Zu befürchten ist nun, dass der nicht zuletzt wegen des Fachkräftemangels gebotene Konzentrationsprozess der Krankenhauslandschaft ausbleibt. Stattdessen sollen überholte Krankenhausstrukturen konserviert und zusätzliches Geld gießkannenartig auf alle Krankenhäuser verteilt werden. Anstatt die Versorgungsqualität der Patientinnen und Patienten in den Vordergrund zu stellen, werden die politischen Länderinteressen bedient. Umso wichtiger ist es nun, die Krankenkassen von Beginn an in den Planungsprozess einzubeziehen, um den Patientenfokus nicht aus dem Blick zu verlieren.
Ambulant und stationär: Sektoren müssen vernetzt werden
Zudem brauchen wir eine sinnvolle Arbeitsteilung zwischen den Sektoren, aber eben auch eine Vernetzung. Das Konstrukt der sogenannten Hybrid-DRG führt nur zu Doppelstrukturen und Mehrkosten, die von den Beitragszahlenden zu schultern sind, ohne dass sie zu einer Versorgungsverbesserung führen. Stattdessen sollte der ‚Katalog ambulant durchführbarer Operationen und sonstiger stationsersetzender Eingriffe im Krankenhaus‘ (AOP-Katalog) konsequent genutzt und erweitert und das DRG-System hin zu Kurzzeitpauschalen umgebaut werden. Bei der Planung neuer sektorenübergreifender Versorgungseinrichtungen müssen einerseits die ambulanten Kapazitäten einbezogen und andererseits die bestehenden Überkapazitäten in den Ballungsgebieten abgebaut werden. Das Kabinett muss jetzt die Chance nutzen, die Krankenhausreform wieder in die richtigen Bahnen zu lenken.“
*Nachtrag vom 11. September 2025: Der für den 10. September 2025 eigentlich vorgesehene Tagesordnungspunkt zum Krankenhausreformanpassungsgesetz (KHAG) wurde kurzfristig von der Kabinettsitzung abgesetzt.
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