Regional übliches Entlohnungsniveau in der Pflege

Pflegeeinrichtungen müssen seit 2022 ihre Pflege- und Betreuungskräfte entweder nach Tarif oder nach kirchlichen Arbeitsvertragsrichtlinien vergüten oder sich an Tarifverträgen orientieren bzw. das regional übliche Entlohnungsniveau im jeweiligen Bundesland zahlen (§§ 72 und 82c SGB XI).

Gemäß §82c Abs. 5 SGB XI haben die Landesverbände der Pflegekassen in Sachsen-Anhalt das regional übliche Entlohnungsniveau zu veröffentlichen und jährlich zu aktualisieren. Die Übersicht stellt die Daten Clearing Stelle (DCS) Pflege zur Verfügung. Über weitere Regelungen und Prüfungsvorgaben für die Wirtschaftlichkeit gibt die AOK Sachsen-Anhalt Auskunft.