Haushaltshilfe
Eine Operation, eine schwere Krankheit oder etwa eine Schwangerschaft machen es manchmal unmöglich, den eigenen Haushalt weiter zu führen. Wenn noch zusätzlich im Haushalt ein Kind unter zwölf Jahren lebt oder es behindert und auf Hilfe angewiesen ist, erhalten Versicherte Haushaltshilfe. Der Leistungsanspruch besteht in der Regel für maximal vier Wochen. Die Haushaltshilfe kann durch Pflegedienste oder Haushaltshilfedienste erbracht werden.
Um die Versorgungsqualität zu sichern, muss die betriebliche Leitung eines Haushaltshilfedienstes eine berufliche Mindestqualifikation besitzen, wie beispielsweise die einer Familienpflegerin, einer Hauswirtschafterin oder einer Erzieherin. Über weitere Zulassungsvoraussetzungen informiert der Mustervertrag (Anlage).
Bei Interesse an einem Vertragsabschluss reichen Sie Ihre Antragsunterlagen bitte ein bei:
vdek Landesvertretung Sachsen-Anhalt
Referat Pflege
Schleinufer 12
39104 Magdeburg
oder per Mail: pflegesatzverhandlungen.sah@vdek.com