Pflegeberatung

Female Neighbor Helping Senior Woman To Complete Form

Die Mehrzahl der in der Häuslichkeit versorgten Pflegebedürftigen bezieht Geldleistungen. Zur Sicherstellung einer angemessenen und sachgerechten Pflege bzw. Betreuung dieser Pflegebedürftigen ist ein regelmäßiger Beratungsbesuch durch ambulante Pflegedienste oder fachkompetente zugelassene Beratungsstellen gesetzlich verpflichtend.

Die Zulassung von Beratungsstellen gemäß § 37 Abs. 3 Satz 7 SGB XI erfolgt durch den federführenden Landesverband der Pflegekassen. Der vdek ist in den Kreisen bzw. kreisfreien Städten Flensburg, Kiel, Neumünster, Ostholstein, Rendsburg-Eckernförde und Segeberg federführend zuständig.

Der landesweit einheitliche Vergütungssatz für Beratungsstellen im Jahr 2024 beträgt 68,69 Euro. Aktuell anerkannt sind in Schleswig-Holstein 55 unabhängige Beratungsstellen.

SHS-Pflege-2024-Beratungsstellen
Standorte der Beratungsstellen in Schleswig-Holstein 2024