Qualitätssicherung

Gesetzliche Auflagen

Die Träger der Pflegeeinrichtungen sind für die Qualität der Leistungen ihrer Einrichtung einschließlich der Sicherung der Weiterentwicklung der Pflegequalität verantwortlich. Die zugelassenen Pflegeeinrichtungen sind verpflichtet, Maßnahmen der Qualitätssicherung sowie ein Qualitätsmanagement durchzuführen, Expertenstandards anzuwenden sowie bei Qualitätsprüfungen aktiv mitzuwirken.

Qualitätsprüfungen

Prozesse / Qualität

Pflegeeinrichtungen werden regelmäßig im Abstand von höchstens einem Jahr einer Qualitätsprüfung nach bundeseinheitlichen Qualitätsprüfungs-Richtlinien (QPR) durch den Medizinischen Dienst (MD) Nord oder den Prüfdienst des Verbandes der Privaten Krankenversicherung e. V. (PKV-Prüfdienst) unterzogen. Die Prüfung beinhaltet auch die Inaugenscheinnahme des gesundheitlichen und pflegerischen Zustands von Pflegebedürftigen. Die QPR dienen als verbindliche Grundlage für eine Erfassung der Qualität in den Pflegeeinrichtungen nach einheitlichen Kriterien.

Darüber hinaus beraten der MD Nord und der PKV-Prüfdienst die Pflegeeinrichtungen in Fragen der Qualitätssicherung mit dem Ziel, Qualitätsmängeln rechtzeitig vorzubeugen und die Eigenverantwortung der Pflegeeinrichtung für die Sicherung und Weiterentwicklung der Pflegequalität zu stärken.

Pflegelotse

Bei den jeweiligen Qualitätsprüfungen werden die Einrichtungen mit Pflegenoten bewertet. Über das Internetportal www.pflegelotse.de können Interessierte neben den Pflegenoten auch Informationen zu Pflegeeinrichtungen, deren Leistungsangebot, Kosten, besondere Versorgungsformen, Qualität und Lage einsehen. Die Internetseite dient insbesondere als Hilfe bei der Suche nach einer passenden Pflegeeinrichtung. Die Recherche kann bundesweit durchgeführt werden.

Mehr Informationen zum Pflegelotsen erhalten Sie hier.