Pflegeeinrichtungen werden regelmäßig im Abstand von höchstens einem Jahr einer Qualitätsprüfung nach bundeseinheitlichen Qualitätsprüfungs-Richtlinien (QPR) durch den Medizinischen Dienst (MD) Nord oder den Prüfdienst des Verbandes der Privaten Krankenversicherung e. V. (PKV-Prüfdienst) unterzogen. Die Prüfung beinhaltet auch die Inaugenscheinnahme des gesundheitlichen und pflegerischen Zustands von Pflegebedürftigen. Die QPR dienen als verbindliche Grundlage für eine Erfassung der Qualität in den Pflegeeinrichtungen nach einheitlichen Kriterien.
Darüber hinaus beraten der MD Nord und der PKV-Prüfdienst die Pflegeeinrichtungen in Fragen der Qualitätssicherung mit dem Ziel, Qualitätsmängeln rechtzeitig vorzubeugen und die Eigenverantwortung der Pflegeeinrichtung für die Sicherung und Weiterentwicklung der Pflegequalität zu stärken.