Inhalt der gesundheitlichen Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase ist ein individuelles, auf die Situation der Leistungsberechtigten/des Leistungsberechtigten zugeschnittenes Beratungsangebot zur medizinisch-pflegerischen, psychosozialen und/oder seelsorgerlichen Versorgung in der letzten Lebensphase. Sie soll der Leistungsberechtigten/dem Leistungsberechtigten ermöglichen, selbstbestimmt über Behandlungs-, Versorgungs- und Pflegemaßnahmen entscheiden zu können und damit als Grundlage für eine Behandlung und Versorgung am Lebensende dienen, die den geäußerten Vorstellungen der Leistungsberechtigten/des Leistungsberechtigten entspricht.
Anbieter der gesundheitlichen Versorgungsplanung können vollstationäre Pflegeeinrichtungen im Sinne des Paragrafen 43 SGB XI und Einrichtungen der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung nach Paragraf 75 Abs. 1 Satz 1 SGB XII sein. Die Antragsunterlagen sind beim federführenden Landesverband der Krankenkassen einzureichen. Der vdek ist federführender Verband in den Kreisen Ostholstein, Rendsburg-Eckernförde und Segeberg und den kreisfreien Städten Flensburg, Kiel und Neumünster.
Vereinbarung auf Bundesebene
Die auf Bundesebene geschlossene Vereinbarung stellen wir als Anlage ein. In der Anlage 1 der Vereinbarung finden Sie das notwendige Antragsformular.