Versorgungsplanung

Gesundheitliche Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase

Die gesundheitliche Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase im Sinne des Paragrafen 132g SGB V orientiert sich am biografischen bzw. lebensweltlichen Hintergrund der Leistungsberechtigten/des Leistungsberechtigten. Der Wille der Leistungsberechtigten/des Leistungsberechtigten ist zu respektieren und daher handlungsleitend.

Individuelles Beratungsangebot für die selbstbestimmte Entscheidung

elderly woman

Inhalt der gesundheitlichen Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase ist ein individuelles, auf die Situation der Leistungsberechtigten/des Leistungsberechtigten zugeschnittenes Beratungsangebot zur medizinisch-pflegerischen, psychosozialen und/oder seelsorgerlichen Versorgung in der letzten Lebensphase. Sie soll der Leistungsberechtigten/dem Leistungsberechtigten ermöglichen, selbstbestimmt über Behandlungs-, Versorgungs- und Pflegemaßnahmen entscheiden zu können und damit als Grundlage für eine Behandlung und Versorgung am Lebensende dienen, die den geäußerten Vorstellungen der Leistungsberechtigten/des Leistungsberechtigten entspricht.

Anbieter der gesundheitlichen Versorgungsplanung können vollstationäre Pflegeeinrichtungen im Sinne des Paragrafen 43 SGB XI und Einrichtungen der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung nach Paragraf 75 Abs. 1 Satz 1 SGB XII sein. Die Antragsunterlagen sind beim federführenden Landesverband der Krankenkassen einzureichen. Der vdek ist federführender Verband in den Kreisen Ostholstein, Rendsburg-Eckernförde und Segeberg und den kreisfreien Städten Flensburg, Kiel und Neumünster.

Vereinbarung auf Bundesebene

Die auf Bundesebene geschlossene Vereinbarung stellen wir als Anlage ein. In der Anlage 1 der Vereinbarung finden Sie das notwendige Antragsformular.

Sollten Sie die Vereinbarung zur Versorgungsplanung benötigen, besuchen Sie gern unser Download-Center