Pflegestützpunkte
Allgemeinverfügung
Mit Abschluss der Allgemeinverfügung des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Familie und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein zur Errichtung von Pflegestützpunkten vom 01.01.2008 wurde ein flächendeckendes Netz mit je einem Pflegestützpunkt in jedem Kreis und jeder kreisfreien Stadt angestrebt.
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Rahmenvertrag
Zwischen den schleswig-holsteinischen Kranken- und Pflegekassen / -verbänden und dem Landkreistag und Städtetag Schleswig-Holstein wurde zum 01.07.2009 ein Rahmenvertrag über den gemeinsamen Aufbau von Pflegestützpunkten abgeschlossen. Seit dem 01.04.2020 gibt es in allen Landkreisen bzw. kreisfreien Städten einen Pflegestützpunkt.
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Ziele und Finanzierung
Ziel der Pflegestützpunkte ist die Gewährung einer wohnortnahen Beratung mit verbindlichen Sprechstunden. Die Pflegestützpunkte sollen umfassende sowie unabhängige Auskunft und Beratung zu den Rechten und Pflichten nach den Sozialgesetzbüchern und zur Auswahl und Inanspruchnahme der bundes- und landesrechtlich vorgesehenen Sozialleistungen und sonstigen Hilfsangeboten geben. Finanziert werden die Pflegestützpunkte zu je einem Drittel von den Kranken- und Pflegekassen, den Kreisen oder kreisfreien Städten und dem Land Schleswig-Holstein.