
Versicherte erhalten in ihrem Haushalt, ihrer Familie oder an einem sonstig geeigneten Ort, häusliche Krankenpflege durch geeignete Pflegekräfte, wenn Krankenhausbehandlung geboten, aber nicht ausführbar ist oder vermieden werden kann. Darüber hinaus kann häusliche Krankenpflege zur Sicherung des ärztlichen Behandlungsziels verordnet werden. Voraussetzung ist, dass der Versicherte die Leistungen nicht selbst durchführen kann oder eine im Haushalt lebende Person ihn nicht im erforderlichen Umfang pflegen oder versorgen kann. Bei der Leistungserbringung ist die Selbstversorgungskompetenz des Versicherten zu respektieren und zu fördern.