Hospize
Ziele
Im Vordergrund der Hospizarbeit steht die ambulante Betreuung im Haushalt oder in der Familie des Versicherten mit dem Ziel, sterbenden Menschen ein möglichst würdevolles und selbstbestimmtes Leben bis zum Ende zu ermöglichen. Wünsche und Bedürfnisse der Sterbenden und ihrer Angehörigen stehen im Zentrum des Handelns der Hospizarbeit.
Ambulante Hospizdienste
Vor allem Ehrenamtliche engagieren sich in der ambulanten Hospizarbeit. Durch ihren Einsatz leisten sie, ebenso wie professionelle Kräfte, einen unverzichtbaren Beitrag bei der Versorgung sterbender Menschen.
Die Krankenkassen fördern ambulante Hospizdienste auf Antrag, wenn sie qualifizierte ehrenamtliche Sterbebegleitung im Haushalt des Versicherten, in der Familie, in stationären Pflegeeinrichtungen, in Einrichtungen behinderter Menschen oder der Kinder- und Jugendhilfe erbringen. Voraussetzungen und Höhe der Förderung können der Rahmenvereinbarung nach Paragraf 39a Abs. 2 Satz 7 SGB V entnommen werden. 2024 werden in Schleswig-Holstein 31 ambulante Hospizdienste mit über 4,5 Millionen Euro unterstützt.
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Stationäre Hospize
Neben der ambulanten Hospizbetreuung sind für besondere Krankheitsbilder auch stationäre Hospize notwendig. Ziel der stationären Hospizarbeit ist es, palliativ-medizinische Behandlung, Pflege und Begleitung anzubieten, welche die Lebensqualität des sterbenden Menschen verbessert, seine Würde nicht antastet und aktive Sterbehilfe ausschließt.
Gemäß der Rahmenvereinbarung nach Paragraf 39a Abs. 1 Satz 4 SGB V können nur Menschen in stationären Hospizen aufgenommen werden, deren Erkrankung progredient verläuft, bei der eine Heilung ausgeschlossen ist und eine begrenzte Lebenserwartung erwartet wird. In Schleswig-Holstein gibt es aktuell 13 Verträge mit stationären Hospizen mit insgesamt 149 Plätzen.
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