Unterstützung im Alltag

old couple talking while being assisted

Angebote zur Unterstützung im Alltag tragen dazu bei, Pflegepersonen zu entlasten, und helfen Pflegebedürftigen, möglichst lange in ihrer häuslichen Umgebung zu bleiben, soziale Kontakte aufrechtzuerhalten und ihren Alltag weiterhin möglichst selbständig bewältigen zu können.

Angebote zur Unterstützung im Alltag sind

  1. Angebote, in denen insbesondere ehrenamtliche Helferinnen und Helfer unter pflegefachlicher Anleitung die Betreuung von Pflegebedürftigen mit allgemeinen oder mit besonderem Betreuungsbedarf in Gruppen oder im häuslichen Bereich übernehmen (Betreuungsangebote),
  2. Angebote, die der gezielten Entlastung und beratenden Unterstützung von pflegenden Angehörigen und vergleichbar nahestehenden Pflegepersonen in ihrer Eigenschaft als Pflegende dienen (Angebote zur Entlastung von Pflegenden) und
  3. Angebote, die dazu dienen, die Pflegebedürftigen bei der Bewältigung von allgemeinen oder pflegebedingten Anforderungen des Alltags oder im Haushalt, insbesondere bei der Haushaltsführung oder bei der eigenverantwortlichen Organisation individuell benötigter Hilfeleistungen, zu unterstützen (Angebote zur Entlastung im Alltag).
Schild mit Ausrufezeichen

Rechtliche Voraussetzungen

Die Angebote benötigen eine Anerkennung durch die von der Landesregierung ernannte zuständige Behörde. Näheres können Sie der u. a. Rechtsverordnung entnehmen. Pflegebedürftige haben einen Anspruch auf einen Entlastungsbetrag in Höhe von 125,00 Euro monatlich.  

Bei nach Landesrecht anerkannten Angeboten zur Unterstützung im Alltag gemäß § 45b Abs. 1 Satz 6 SGB XI sind die Antragsunterlagen beim Landesamt für Soziales Dienste, Steinmetzstr. 1 – 11, 24534 Neumünster, einzureichen. Das Landesamt informiert die Pflegekassen / -verbände zeitnah über bewilligte Leistungsanträge.

Nach § 72 SGB XI zugelassene Pflegedienste benötigen keine weitere Anerkennung.

Sollten Sie die Alltagsförderungsverordnung benötigen, besuchen Sie gern unser Download-Center