Inkontinenzversorgung

Ein großer Teil der Pflegebedürftigen ist inkontinent. Damit in stationären Pflegeeinrichtungen nicht für jeden Bewohner einzeln Inkontinenzartikel wie Windeln, Vorlagen und Ähnliches beschafft und mit seiner Krankenkasse abgerechnet werden müssen, gibt es einen vereinfachten Verwaltungsablauf.

Pflegeheim, Junge Pflegerin steht im Vordergrund mit Handtüchern, im Hintergrund sitzt ältere Dame im Rollstuhl

Die Einrichtungen haben die Möglichkeit, eine Inkontinenzpauschale für die Versorgung aller im Pflegeheim betreuten Ersatzkassen-Versicherten zu nutzen.

Pflegeeinrichtungen können den Beitritt zu den Verträgen der Ersatzkassen für die Inkontinenzversorgung in stationären Pflegeeinrichtungen bei der vdek- Landesvertretung erklären. Voraussetzung ist die nachgewiesene Prüfung durch eine Präqualifizierungsstelle Hilfsmittel des GKV- Spitzenverbands oder der Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS). Die Mitgliedskassen und deren Abrechnungsstellen erhalten durch den vdek automatisch eine Mitteilung über den erfolgten Beitritt.

Vertragsunterlagen

Die beiden Varianten des Beitrittsvertrages finden Sie unter folgendem Link auf den Seiten der vdek-Verbandszentrale: Beitrittsverträge Inkontinenzversorgung

Adresse

Ihre Antragsunterlagen reichen Sie bitte ein bei:

Verband der Ersatzkassen e.V. (vdek)
Landesvertretung Sachsen
Glacisstraße 4
01099 Dresden

Ansprechpartnerin

Frau Anne-Kathrin Richter
Telefon: 0351 / 876 55 23
E-Mail: anne-kathrin.richter@vdek.com