Die Einrichtungen haben die Möglichkeit, eine Inkontinenzpauschale für die Versorgung aller im Pflegeheim betreuten Ersatzkassen-Versicherten zu nutzen.
Inkontinenzversorgung
Ein großer Teil der Pflegebedürftigen ist inkontinent. Damit in stationären Pflegeeinrichtungen nicht für jeden Bewohner einzeln Inkontinenzartikel wie Windeln, Vorlagen und Ähnliches beschafft und mit seiner Krankenkasse abgerechnet werden müssen, gibt es einen vereinfachten Verwaltungsablauf.
Pflegeeinrichtungen können den Beitritt zu den Verträgen der Ersatzkassen für die Inkontinenzversorgung in stationären Pflegeeinrichtungen bei der vdek- Landesvertretung erklären. Voraussetzung ist die nachgewiesene Prüfung durch eine Präqualifizierungsstelle Hilfsmittel des GKV- Spitzenverbands oder der Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS). Die Mitgliedskassen und deren Abrechnungsstellen erhalten durch den vdek automatisch eine Mitteilung über den erfolgten Beitritt.
Vertragsunterlagen
Die beiden Varianten des Beitrittsvertrages finden Sie unter folgendem Link auf den Seiten der vdek-Verbandszentrale: Beitrittsverträge Inkontinenzversorgung
Adresse
Ihre Antragsunterlagen reichen Sie bitte ein bei:
Verband der Ersatzkassen e.V. (vdek)
Landesvertretung Sachsen
Glacisstraße 4
01099 Dresden
Ansprechpartnerin
Frau Anne-Kathrin Richter
Telefon: 0351 / 876 55 23
E-Mail: anne-kathrin.richter@vdek.com