Die Einrichtungen haben die Möglichkeit, eine Inkontinenzpauschale für die Versorgung aller im Pflegeheim betreuten Ersatzkassen-Versicherten zu nutzen.
Ein großer Teil der Pflegebedürftigen ist inkontinent. Damit in stationären Pflegeeinrichtungen nicht für jeden Bewohner einzeln Inkontinenzartikel wie Vorlagen und Ähnliches beschafft und mit seiner Krankenkasse abgerechnet werden müssen, gibt es einen vereinfachten Verwaltungsablauf.
Die Einrichtungen haben die Möglichkeit, eine Inkontinenzpauschale für die Versorgung aller im Pflegeheim betreuten Ersatzkassen-Versicherten zu nutzen.
Pflegeeinrichtungen können den Beitritt zu den Verträgen der Ersatzkassen für die Inkontinenzversorgung in stationären Pflegeeinrichtungen bei der vdek- Landesvertretung erklären. Voraussetzung ist die nachgewiesene Prüfung durch eine Präqualifizierungsstelle Hilfsmittel des GKV- Spitzenverbands oder der Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS). Die Mitgliedskassen und deren Abrechnungsstellen erhalten durch den vdek automatisch eine Mitteilung über den erfolgten Beitritt.
Der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) hat als Bevollmächtigter der Ersatzkassen Verträge zur Versorgung der Ersatzkassenversicherten mit aufsaugenden Inkontinenzhilfen in vollstationären Pflegeeinrichtungen geschlossen.
Ein Beitrittsvertrag ist zum 01.01.2015 in Kraft getreten, ein weiterer Beitrittsvertrag zum 01.08.2015. Die Verträge gelten für alle Mitgliedskassen des vdek.
Wenn Sie Interesse an einem Vertragsbeitritt haben, können Sie den Vertrag zur Einsicht und die Beitrittsunterlagen anfordern. Schreiben Sie uns dafür eine Mail an die unten stehende Ansprechpartnerin.
Verband der Ersatzkassen e.V. (vdek)
Landesvertretung Sachsen
Glacisstraße 4
01099 Dresden
Frau Anne-Kathrin Richter
Telefon: 0351 / 876 55 23
E-Mail: anne-kathrin.richter@vdek.com