Unterstützung im Alltag

Menschen, die in der Häuslichkeit gepflegt werden, können zusätzlich zur Pflegesachleistung bzw. dem Pflegegeld Angebote zur Unterstützung im Alltag in Anspruch nehmen. Anträge auf Feststellung der Anspruchsvoraussetzungen gemäß § 45 a SGB XI sind bei den Pflegekassen zu stellen. Angebote zur Unterstützung im Alltag tragen dazu bei, Pflegepersonen zu entlasten und sollen Pflegebedürftigen helfen, möglichst lange in ihrer häuslichen Umgebung zu bleiben und soziale Kontakte aufrecht zu erhalten. Zu den Angeboten zählen:

  • Betreuungsangebote - in denen insbesondere ehrenamtliche Helferinnen und Helfer unter pflegefachlicher Anleitung die Betreuung von Pflegebedürftigen mit allgemeinen oder besonderem Betreuungsbedarf in Gruppen oder im häuslichen Bereich übernehmen,
  • Entlastungsangebote - die der gezielten Entlastung und beratenden Unterstützung von pflegenden Angehörigen und vergleichbar nahestehenden Pflegepersonen in ihrer Eigenschaft als Pflegende dienen und
  • Angebote zur Entlastung im Alltag - die dazu dienen, die Pflegebedürftigen bei der Bewältigung von allgemeinen oder pflegebedingten Anforderungen des Alltags oder im Haushalt, insbesondere bei der Haushaltsführung, oder bei der eigenverantwortlichen Organisation individuell benötigter Hilfeleistungen zu unterstützen.

Für die Nutzung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag stehen den Pflegebedürftigen aller Pflegegrade ab 2018 ein Entlastungsbetrag von 125 Euro monatlich zur Verfügung. Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 können zudem bis zu 40 v. H. des Sachleistungsbetrages für Angebote zur Unterstützung im Alltag nutzen.

Der Entlastungsbeitrag von 125, 00 Euro dient der Erstattung von Aufwendungen, die den Versicherten entstehen im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme von:

  • Leistungen der Tages- und Nachtpflege,
  • Leistungen der Kurzzeitpflege,
  • Leistungen ambulanter Pflegedienste
  • Leistungen der Angebote zur Unterstützung im Alltag

Nach landesrechtlicher Regelungen können Angebote zur Unterstützung im Alltag gemäß § 45a SGB XI von den Ländern anerkannt werden und von den Pflegekassen gemäß § 45 c SGB XI gefördert werden. Diese Förderung dient insbesondere dem Ausbau und der Schaffung zusätzlicher Angebote zur Unterstützung im Alltag. Eine Anerkennung dieser Angebote erfolgt in Sachsen-Anhalt über die Sozialagentur Sachsen-Halle, Magdeburger Str. 38, 06112 Halle.

Die Übersicht aller auf Landesebene anerkannten Leistungsanbietern zu Angeboten zur Unterstützung im Alltag gem. §§ 45 b-d SGB XI finden Sie hier.