Charta der Grundrechte der Europäischen Union

Die Grundrechtecharta kodifiziert die bürgerlichen, politischen, wirtschaftlichen und sozialen Rechte europäischer Bürger auf EU-Ebene. Seit dem Vertrag von Lissabon für EU-Institutionen und EU-Mitgliedstaaten (außer Polen und Vereinigtes Königreich) verbindlich, soweit sie Gemeinschaftsrecht umsetzen. Soweit nationale Verfassungen  weitergehende Grundrechte garantieren, werden diese nicht eingeschränkt.