Digitale Versorgung und Telematik

Ob die Einführung der elektronischen Patientenakte, das E-Rezept oder die neuen Leistungsarten der digitalen Gesundheitsanwendungen („Apps auf Rezept“) und digitalen Pflegeanwendungen (DiPA) – die Digitalisierung erfasst das Gesundheitswesen in hohem Maße. Digitalisierung birgt erhebliche Potenziale, um die Gesundheitsversorgung sicherer, qualitativ hochwertiger und effizienter zu gestalten. Gesundheitsversorgung wird digital und transformiert ihre bisherigen Strukturen von der Kommunikation bis zur Behandlung.

Verschiedene gesetzliche Regelungen wie im Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG) oder im Patientendaten-Schutzgesetz (PDSG) haben mit jeweils unterschiedlichen Akzenten und Anpassungen an aktuelle Entwicklungen dazu beigetragen, dass die Digitalisierung im Gesundheitswesen weiter vorangetrieben wird. 

Kennzeichen der Digitalisierung im Gesundheitswesen sind dabei einerseits das sichere digitale Gesundheitsnetz – die Telematikinfrastruktur (TI) –, über das Patientendaten sicher zwischen den berechtigten Teilnehmern ausgetauscht werden können und andererseits die innovativen digitalen medizinischen Versorgungsangebote.

Der vdek ist daran beteiligt, die Digitalisierung und ihre Rahmenbedingungen mitzugestalten. Wichtigstes Ziel ist dabei ein echter Mehrwert für die Gesundheitsversorgung der Versicherten.

Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA)

Versicherte haben nach § 33a SGB V Anspruch auf Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA oder auch „Apps auf Rezept“). Hierbei handelt es sich um Medizinprodukte niedriger Risikoklasse. DiGA sind für Smartphone und Tablet verfügbar, können aber auch als Webanwendung über den Browser abgerufen werden. DiGA haben beispielsweise zum Ziel, Erkrankungen zu erkennen und zu lindern. Voraussetzung für ihre Nutzung ist der Nachweis der Wirksamkeit, welcher bei Zulassung durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) geprüft wird. Mit der Zulassung können Ärzte und Psychotherapeuten eine DiGA verordnen, wenn dies medizinisch sinnvoll ist. Versicherte haben ebenfalls die Möglichkeit, einen Antrag auf Kostenübernahme direkt bei ihrer Krankenkasse zu stellen.

  1. Symbolbild zum Thema Digitale Gesundheitsanwendungen

    FAQ Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA)

    Wo kann die Liste der zugelassenen Digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA) eingesehen werden? Wie erfolgt die Zulassung einer DiGA? Wie ist die Kostenübernahme durch die Krankenkasse geregelt? Wie erhalten die Versicherten eine DiGA? » Lesen

Telematik, elektronische Gesundheitskarte (eGK) und digitale Identität im Gesundheitswesen (GesundheitsID)

Der Begriff der Gesundheitstelematik ist ein Kunstwort aus den drei Fachgebieten „Gesundheitswesen“, „Telekommunikation“ und „Informatik“. Der Aufbau und die Weiterentwicklung der  Telematikinfrastruktur im Gesundheitswesen sind eine anspruchsvolle Aufgabe, eine der größten IT-Herausforderungen und bedeuten einen wichtigen Schritt zur Modernisierung des Gesundheitswesens in Deutschland.

Eine einheitliche Telematikinfrastruktur (TI) bildet die Grundlage für einen sicheren Austausch medizinischer Daten und Informationen. Die elektronische Gesundheitskarte (eGK) mit Kontaktlos-Funktion (Near-Field-Communication) ist dabei für Versicherte der Schlüssel zu den digitalen Anwendungen innerhalb der zur Telematikinfrastruktur, sie bindet den Versicherten in die elektronische Kommunikation elektronische Kommunikation ein. Seit 1. Januar 2024 ergänzen zudem Digitale Identitäten im Gesundheitswesen (GesundheitsID) – als alternatives Authentisierungsmittel – den Zugang zu den Anwendungen der Telematikinfrastruktur (TI) per Smartphone und bieten damit eine kartenlose Alternative zu Gesundheitskarten (eGK), z.B. als Login in Apps für die elektronische Patientenakte (ePA), das elektronische Rezept (E-Rezept) und Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA). Die GesundheitsID umfasst dabei Daten wie die Krankenversichertennummer, den Namen sowie das Geburtsdatum des Versicherten und muss bei der Krankenkasse beantragt werden (inklusive Registrierungsprozess).

Dabei behält der Versicherte durch den Datenschutz und die Datensicherheit die Hoheit über seine Daten und bestimmt, welche der freiwilligen digitalen Anwendungen er mittels seiner Gesundheitskarte oder GesundheitsID nutzen möchte und welchen berechtigten Berufsgruppen im Gesundheitswesen er Zugriff gewährt.

Informationsmaterialien im Zusammenhang mit der Einführung der elektronischen Gesundheitskarte und dem Aufbau und der Weiterentwicklung der Telematikinfrastruktur sowie deren Anwendungen können auch in der Mediathek über den Newsroom der Website der www.gematik.de abgerufen werden.

 

Datenschutz und Datensicherheit in Telematik und elektronischer Gesundheitskarte (eGK)

Datenschutz und Datensicherheit haben bei der Nutzung persönlicher und sensibler Gesundheitsdaten eine sehr hohe Priorität. Im Gesetz zur elektronischen Gesundheitskarte und Telematikinfrastruktur sind die wesentlichen datenschutzrechtlichen Grundlagen verankert. Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) und das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) begleiten die Entwicklungen. Der Versicherte hat die Hoheit über seine Daten und bestimmt, welche der freiwilligen digitalen Anwendungen er mittels seiner Gesundheitskarte oder GesundheitsID nutzen möchte und welchem berechtigten Heilberufler (Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten, und Apotheken) er Zugriff darauf gewähren möchte. Um die Sicherheit der Daten zu garantieren, wird das Zwei-Schlüssel-Prinzip verwendet: Die elektronische Gesundheitskarte (eGK) oder GesundheitsID des Versicherten in Kombination mit dem elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) des Heilberuflers oder mit dem elektronischen Institutionsausweis (SMC-B) der Sicherheitsmodulkarte dienen somit als Schlüsselinstrumente für die Telematikanwendungen.  Perspektivisch werden auch Heilberufler eine digitale Identität, als Alternative zu eHBA und SMC-B, erhalten, um eine ortsungebundene Versorgung zu ermöglichen.

Weitere Informationen

Digitale Gesundheitskompetenz

Der Aufbau von Verständnis und Akzeptanz von digitalen Lösungen ist Voraussetzung, damit Digitalisierung im Gesundheitswesen gelingen kann. Neben Ärztinnen und Ärzten sowie weiteren Leistungserbringern ist insbesondere die digitale Gesundheitskompetenz der Patientinnen und Patienten zu stärken.

Digitale Gesundheitskompetenz ist eine spezifische Form der Gesundheitskompetenz und die Fähigkeit, digitale Technologien selbstbestimmt zu nutzen zum Zweck der Erhaltung, Wiederherstellung oder Verbesserung der Gesundheit. Sie versetzt Patientinnen und Patienten in die Lage, Gesundheitsinformationen zu finden und zu bewerten, gesundheitsrelevante persönliche Daten bei Bedarf zu schützen oder freizugeben, Funktionsweisen, Ergebnisse und Folgen von digitalen Gesundheitsanwendungen einzuschätzen, Vor- und Nachteile abzuwägen und entsprechend zu handeln.

Das Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG) verpflichtet die gesetzlichen Krankenkassen mit dem § 20k SGB V „Förderung der digitalen Gesundheitskompetenz“ dazu, in der Satzung Angebote zur Förderung des selbstbestimmten gesundheitsorientierten Einsatzes digitaler oder telemedizinischer Anwendungen und Verfahren für Versicherte vorzusehen.

Mit dem Angebot „Gesund digital – Fit für Apps und Internet“ fördern die Ersatzkassen gezielt Versicherte mit besonderem Unterstützungsbedarf im Umgang mit digitalen Lösungen, etwa chronisch Kranke oder ältere Personen. Weitere Informationen sind auch der Webseite gesund-digital.info zu entnehmen.

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  1. Logo: „Gesund digital“
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    Um das Verständnis für digitale Angebote wie die elektronische Patientenakte (ePA) und das E-Rezept zu verbessern, betreibt der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) die Website gesund-digital.info. Das Portal erklärt auf einfache Art und Weise, was sich hinter ePA und Co verbirgt und wie diese Anwendungen die Versorgung der Versicherten einfacher und besser machen können. » Lesen

  2. vdek-Vorstandsvorsitzende Ulrike Elsner
    DigiG und GDNG im Bundestag

    Digitalgesetze bringen Modernisierungsschub – doch es bleibt Luft nach oben

    Am 14. Dezember 2023 werden das Gesetz zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens (DigiG) und das Gesundheitsdatennutzungsgesetz (GDNG) in zweiter und dritter Lesung im Bundestag beraten. Die Gesetze bringen dem Gesundheitswesen für vdek-Vorstandsvorsitzende Ulrike Elsner einen deutlichen Modernisierungsschub, jedoch hätten sich die Ersatzkassen noch an weiteren Stellen digitale Formate gewünscht. » Lesen