Digitale Versorgung und Telematik

Ob die Einführung der elektronischen Patientenakte, das E-Rezept oder die neue Leistungsart der digitalen Gesundheitsanwendungen („Apps auf Rezept“) – die Digitalisierung erfasst das Gesundheitswesen in hohem Maße. Digitalisierung birgt erhebliche Potenziale, um die Gesundheitsversorgung sicherer, qualitativ hochwertiger und effizienter zu gestalten. Gesundheitsversorgung wird digital und transformiert ihre bisherigen Strukturen von der Kommunikation bis zur Behandlung.

Verschiedene gesetzliche Regelungen wie im Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG) oder im Patientendaten-Schutzgesetz (PDSG) haben mit jeweils unterschiedlichen Akzenten und Anpassungen an aktuelle Entwicklungen dazu beigetragen, dass die Digitalisierung im Gesundheitswesen weiter vorangetrieben wird. 

Kennzeichen der Digitalisierung im Gesundheitswesen sind dabei einerseits das sichere digitale Gesundheitsnetz – die Telematikinfrastruktur (TI) –, über das Patientendaten sicher zwischen den berechtigten Teilnehmern ausgetauscht werden können und andererseits die innovativen digitalen medizinischen Versorgungsangebote.

Der vdek ist daran beteiligt, die Digitalisierung und ihre Rahmenbedingungen mitzugestalten. Wichtigstes Ziel ist dabei ein echter Mehrwert für die Gesundheitsversorgung der Versicherten.

Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA)

Versicherte haben nach § 33a SGB V Anspruch auf Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA oder auch „Apps auf Rezept“). Hierbei handelt es sich um Medizinprodukte niedriger Risikoklasse. DiGA sind für Smartphone und Tablet verfügbar, können aber auch als Webanwendung über den Browser abgerufen werden. DiGA haben beispielsweise zum Ziel, Erkrankungen zu erkennen und zu lindern. Voraussetzung für ihre Nutzung ist der Nachweis der Wirksamkeit, welcher bei Zulassung durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) geprüft wird. Mit der Zulassung können Ärzte und Psychotherapeuten eine DiGA verordnen, wenn dies medizinisch sinnvoll ist. Versicherte haben ebenfalls die Möglichkeit, einen Antrag auf Kostenübernahme direkt bei ihrer Krankenkasse zu stellen.

  1. Symbolbild zum Thema Digitale Gesundheitsanwendungen

    FAQ Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA)

    Wo kann die Liste der zugelassenen Digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA) eingesehen werden? Wie erfolgt die Zulassung einer DiGA? Wie ist die Kostenübernahme durch die Krankenkasse geregelt? Wie erhalten die Versicherten eine DiGA? » Lesen

Telematik und elektronische Gesundheitskarte (eGK)

Der Begriff der Gesundheitstelematik ist ein Kunstwort aus den drei Fachgebieten „Gesundheitswesen“, "Telekommunikation" und "Informatik". Der Aufbau einer Telematikinfrastruktur im Gesundheitswesen ist eine anspruchsvolle Aufgabe, eine der größten IT-Herausforderungen der Zukunft und bedeutet einen wichtigen Schritt zur Modernisierung des Gesundheitswesens in Deutschland.

Eine einheitliche Telematikinfrastruktur (TI) bildet die Grundlage für einen sicheren Austausch medizinischer Daten und Informationen. Die elektronische Gesundheitskarte (eGK) ist dabei der Schlüssel zur Telematikinfrastruktur, sie bindet den Versicherten in die elektronische Kommunikation ein.

Dabei behält der Versicherte durch den Datenschutz und die Datensicherheit die Hoheit über seine Daten und bestimmt, welche der freiwilligen Anwendungen er mittels seiner Gesundheitskarte* nutzen möchte und wer Zugriff dazu hat.

Ein aktuelles Glossar mit den im Zusammenhang mit der Einführung der elektronischen Gesundheitskarte und dem Aufbau der Telematikinfrastruktur verwendeten Begriffen kann von der Homepage der www.gematik.de abgerufen werden.

Datenschutz und Datensicherheit in Telematik und elektronischer Gesundheitskarte (eGK)

Datenschutz und Datensicherheit haben bei der Einführung der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) eine sehr hohe Priorität. Im Gesetz zur elektronischen Gesundheitskarte sind die wesentlichen, datenschutzrechtlichen Grundlagen verankert. Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) und das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) begleiten das Vorhaben. Der Versicherte hat die Hoheit über seine Daten und bestimmt, welche der freiwilligen Anwendungen er mittels seiner Gesundheitskarte nutzen möchte und welchem Heilberufler (Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten, und Apotheken) er Zugriff darauf gewähren möchte. Um die Sicherheit der Daten zu garantieren, wird das Zwei-Karten-Prinzip verwendet. Die elektronische Gesundheitskarte in Kombination mit dem Heilberufsausweis oder der Sicherheitsmodulkarte dient als Schlüsselinstrument für die Telematikanwendungen.

Weitere Informationen

Digitale Gesundheitskompetenz

Der Aufbau von Verständnis und Akzeptanz von digitalen Lösungen ist Voraussetzung, damit Digitalisierung im Gesundheitswesen gelingen kann. Neben Ärztinnen und Ärzten sowie weiteren Leistungserbringern ist insbesondere die digitale Gesundheitskompetenz der Patientinnen und Patienten zu stärken.

Digitale Gesundheitskompetenz ist eine spezifische Form der Gesundheitskompetenz und die Fähigkeit, digitale Technologien selbstbestimmt zu nutzen zum Zweck der Erhaltung, Wiederherstellung oder Verbesserung der Gesundheit. Sie versetzt Patientinnen und Patienten in die Lage, Gesundheitsinformationen zu finden und zu bewerten, gesundheitsrelevante persönliche Daten bei Bedarf zu schützen oder freizugeben, Funktionsweisen, Ergebnisse und Folgen von digitalen Gesundheitsanwendungen einzuschätzen, Vor- und Nachteile abzuwägen und entsprechend zu handeln.

Das Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG) verpflichtet die gesetzlichen Krankenkassen mit dem § 20k SGB V „Förderung der digitalen Gesundheitskompetenz“ dazu, in der Satzung Angebote zur Förderung des selbstbestimmten gesundheitsorientierten Einsatzes digitaler oder telemedizinischer Anwendungen und Verfahren für Versicherte vorzusehen.

Mit dem Projekt „Gesund digital – Fit für Apps und Internet“ fördern die Ersatzkassen gezielt Versicherte mit besonderem Unterstützungsbedarf im Umgang mit digitalen Lösungen, etwa chronisch Kranke oder ältere Personen. Weitere Informationen sind auch der Webseite gesund-digital.info zu entnehmen.

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