ICF – Internationale Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit

Rollstuhlfahrerin

Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit sind in der Internationalen Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit (International Classification of Functioning, Disability and Health - ICF) klassifiziert.

Der wesentliche Nutzen der ICF besteht in der zu Grunde liegenden bio-psycho-sozialen Betrachtungsweise der Komponenten der "Funktionsfähigkeit", deren Beeinträchtigungen im Sinne von Krankheitsauswirkungen und in der Einführung von "Kontextfaktoren". Weder für den Kliniker/die Klinikerin noch für die Sozialmedizinerin/den Sozialmediziner ist diese Betrachtungsweise etwas grundsätzlich Neues. Das Novum besteht darin, dass der bio-psycho-soziale Ansatz nunmehr auf das theoretische Fundament einer international konsentierten Klassifikation gestellt worden ist.

Die Begrifflichkeiten der ICF haben bereits Eingang in das SGB V „Gesetzliche Krankenversicherung" und das SGB IX „Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen" gefunden. Auch die „Rehabilitations-Richtlinie" des Gemeinsamen Bundesausschusses ist bereits auf der Grundlage der ICF konzipiert worden.

Herausgeber der deutschen Fassung der ICF, die von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) im Mai 2001 verabschiedet wurde, ist das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte. Die Internetausgabe kann kostenlos unter www.bfarm.de heruntergeladen werden.

ICF-Praxisleitfaden

Der Sachverständigenrat der Ärzteschaft bei der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR) hat den "ICF-Praxisleitfaden 1" (siehe unten) erarbeitet. Ziel dieses Leitfadens ist, insbesondere die an der Schnittstelle zur Rehabilitation (Zugang, Nachsorge) tätigen Ärztinnen und Ärzte mit der Konzeption der ICF vertraut zu machen und die ICF als Instrument für die systematische Erfassung der bio-psycho-sozialen Aspekte unter Berücksichtigung der Kontextfaktoren näher zu bringen. Der trägerübergreifend konzipierte Leitfaden vermittelt einen Einblick in die Bedeutung und praktischen Anwendungsmöglichkeiten der ICF in der ärztlichen Tätigkeit. Durch seine Praxisorientierung sollen auch möglichst viele am Rehabilitationsprozess beteiligte Berufsgruppen, z.B. Reha-Fachkräfte und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Rehabilitationsträger, erreicht werden. Eine Kurzfassung des ICF-Praxisleitfaden 1 informiert in kompakter Form.

Ergänzend hierzu hat der BAR-Sachverständigenrat der Ärzteschaft den "ICF-Praxisleitfaden 2" (siehe unten) erarbeitet, der sich speziell an die in Rehabilitationseinrichtungen tätigen Ärztinnen/Ärzte und Therapeutinnen/Therapeuten wendet, um sie mit der Konzeption der ICF vertraut zu machen. Der Leitfaden 2 soll der Einführung und größeren Verbreitung der ICF in die praktische rehabilitative Arbeit dienen.

Der BAR-Sachverständigenrat der Ärzteschaft hat für die im Krankenhaus tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter den "ICF-Praxisleitfaden 3" (siehe unten) erarbeitet. Insbesondere den an der Schnittstelle zur Rehabilitation tätigen Ärztinnen/Ärzten, Therapeutinnen/Therapeuten und Sozialdiensten soll die Konzeption der ICF näher gebracht werden. Der Praxisleitfaden soll in seiner knappen Form einen Einblick in die Bedeutung und praxisnahe Nutzungsmöglichkeiten der ICF in der akutmedizinischen Krankenhausbehandlung vermitteln.

Die ICF-Leitfäden der BAR sind unter www.bar-frankfurt.de zu finden.

ICF-Praxisleitfaden 1 der BAR

Zugang zur Rehabilitation

ICF-Praxisleitfaden 2 der BAR

Medizinische Rehabilitationseinrichtungen

ICF-Praxisleitfaden 3 der BAR

Trägerübergreifende Informationen und Anregungen für die praktische Nutzung der ICF für das Krankenhaus