Unterkieferprotrusionsschiene bei leicht bis mittelgradig ausgeprägter Schlafapnoe – neue Leistungen seit 01.01.2022
Seit 01.01.2022 können Versicherte, die an einer leichten bis mittelgradigen obstruktiven Schlafapnoe (OSA) leiden, mit einer Unterkieferprotrusionsschiene (UP) behandelt werden. Bei der OSA handelt es sich um eine Erkrankung, die zur Verengung der oberen Atemwege im Rachenbereich führt, sodass während des Schlafens wiederholt Atemaussetzer auftreten. Durch diese Atemstörung wird der Körper nicht ausreichend mit Sauerstoff versorgt.
Bei erwachsenen Versicherten, bei denen eine behandlungsbedürftige OSA festgestellt wurde, besteht nun die Möglichkeit für Zahnärzte, die Behandlung einer OSA mittels einer Unterkieferprotrusionsschiene (UP) zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zu erbringen und abzurechnen. Bei der UP handelt es sich um ein bimaxilläres Gerät, das aus jeweils einer Zahnschiene im Oberkiefer und einer im Unterkiefer besteht und durch seitliche oder frontale Elemente miteinander verbunden ist. Beim Tragen wird der Unterkiefer leicht nach vorne verlagert, sodass die Zunge und auch die Rachenmuskulatur in Position gehalten werden, um somit einer Verengung der Atemwege entgegenzuwirken.
Voraussetzung für eine Abrechnung mit der GKV ist eine entsprechende Indikationsstellung und Überweisung durch dafür spezialisierte Fachärzte sowie der Ausschluss zahnmedizinischer Kontraindikationen durch Zahnärzte. Fachärzte und Zahnärzte gestalten somit die Versorgung gemeinsam und abgestimmt.