
– Die vdek-Satzung
Beschlossen durch die Mitgliederversammlung am 03.12.2019
Die Organe des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek) sind die Mitgliederversammlung, der Gesamtvorstand und der hauptamtliche Vorstand.
Die Mitgliederversammlung des vdek besteht aus 36 ehrenamtlichen Vertretern, die die Verwaltungsräte der Mitgliedskassen entsenden. Die ehrenamtlichen Vertreter der Verwaltungsräte werden alle sechs Jahre von den Mitgliedern der Ersatzkassen bei den Sozialwahlen gewählt. Sie werden daher auch als "Versichertenparlamente" bezeichnet. Die Sozialwahlen und die Versichertenparlamente sind die Grundpfeiler der Selbstverwaltung in der Sozialversicherung.
Die einzelnen Vertreter der vdek-Mitgliederversammlung finden Sie hier.
Jede Mitgliedskasse entsendet seinen hauptamtlichen Vorstand sowie bis zu zwei ehrenamtliche Mitglieder in den Gesamtvorstand des vdek. Aus dem Kreis der ehrenamtlichen Mitglieder des Gesamtvorstandes werden der Verbandsvorsitzende und dessen Stellvertreter gewählt. Die Wahl erfolgt durch die Mitgliederversammlung.
Ehrenamtlicher Verbandsvorsitzender für den vdek ist Uwe Klemens, seine Stellvertreter sind Thomas Auerbach, Dieter Schröder und Hansjürgen Schnurr.
Der Verband wird vom hauptamtlichen Vorstand geleitet. Vorsitzende des Vorstandes ist Ulrike Elsner.
Beschlossen durch die Mitgliederversammlung am 03.12.2019