
– Die vdek-Satzung
Beschlossen durch die Mitgliederversammlung am 08.07.2022
Die Organe des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek) sind die Mitgliederversammlung, der Gesamtvorstand und der hauptamtliche Vorstand.
Die Mitgliederversammlung des vdek besteht aus 38 ehrenamtlichen Vertretern, die die Verwaltungsräte der Mitgliedskassen entsenden. Die ehrenamtlichen Vertreter der Verwaltungsräte werden alle sechs Jahre von den Mitgliedern der Ersatzkassen bei den Sozialwahlen gewählt. Sie werden daher auch als "Versichertenparlamente" bezeichnet. Die Sozialwahlen und die Versichertenparlamente sind die Grundpfeiler der Selbstverwaltung in der Sozialversicherung.
Die einzelnen Vertreter der vdek-Mitgliederversammlung finden Sie hier.
Jede Mitgliedskasse entsendet ihren hauptamtlichen Vorstand sowie bis zu zwei ehrenamtliche Mitglieder in den Gesamtvorstand des vdek. Daneben gehört die hauptamtliche Vorstandsvorsitzende des Verbandes Ulrike Elsner dem Gesamtvorstand mit beratender Stimme an. Aus dem Kreis der ehrenamtlichen Mitglieder des Gesamtvorstandes werden der Verbandsvorsitzende und dessen Stellvertreter gewählt. Die Wahl erfolgt durch die Mitgliederversammlung.
Ehrenamtlicher Verbandsvorsitzender für den vdek ist Uwe Klemens, seine Stellvertreter sind Thomas Auerbach, Dieter Schröder, Hansjürgen Schnurr, Roland Schultze und Klaus Wonneberger.
Der Verband wird vom hauptamtlichen Vorstand geleitet. Vorsitzende des Vorstandes ist Ulrike Elsner.
Beschlossen durch die Mitgliederversammlung am 08.07.2022