Die Aufgaben des vdek

Deckblatt vdek-Imagebroschüre: Gesundheit gestalten

Der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) mit Sitz in Berlin ist Interessenvertretung und Dienstleister aller Ersatzkassen. Er vertritt auf Bundes- und Landesebene die Interessen seiner Mitgliedskassen. Seine satzungsgemäßen Aufgaben sind:

  • Beratung und Betreuung der Mitgliedskassen des Verbandes und der bei diesen errichteten Pflegekassen bei der Durchführung ihrer Aufgaben, der Austausch von Erfahrungen unter ihnen, die Vertretung und Förderung ihrer gemeinsamen Interessen sowie die gerichtliche und außergerichtliche Verfolgung ihrer und eigener wettbewerbsrechtlicher Ansprüche und die gerichtliche Verfolgung ihrer und eigener Ansprüche aus dem Recht der Leistungserbringer in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung,
  • Abschluss von Verträgen sowie die Gewährleistung der Durchführung dieser Verträge, soweit die Mitgliedskassen den Verband bevollmächtigt haben oder diesem beigetreten sind,
  • Förderung von Maßnahmen, die über den Aufgabenbereich der Mitgliedskassen hinausgehen und von allgemeiner Bedeutung für die Krankenversicherung sind,
  • Vertretung der Verbandsziele in der Öffentlichkeit und gegenüber der Politik,
  • Herausgabe von Veröffentlichungen,
  • Veranstaltung von Tagungen, die den gemeinsamen Zwecken dienen,
  • die Unterstützung und Koordinierung der Vertretung sowie die Wahrnehmung der Interessen der Ersatzkassen beim Spitzenverband Bund der Krankenkassen, sowie der Interessen der Pflegekassen der Ersatzkassen beim Spitzenverband Bund der Pflegekassen,
  • Wahrnehmung der Aufgaben gemäß § 212 Abs. 5 S. 6 und 8 SGB V für die Ersatzkassen nach Maßgabe der Geschäftsordnung für die Landesvertretungen,
  • Wahrnehmung der Aufgaben einer Arbeitsgemeinschaft der Pflegekassen der Ersatzkassen insbesondere als Vertragspartei im Sinne der §§ 85 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3, 87b Abs. 3 Satz 2, 89 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 SGB XI.
  • Wahrnehmung der Aufgaben einer Arbeitsgemeinschaft der Krankenkassen der Ersatzkassen,
  • Alle Aufgaben, die ihm kraft Gesetzes oder von den Mitgliedskassen übertragen worden sind.

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