Krankenhausfinanzierung
Die Krankenhausfinanzierung erfolgt in Deutschland nach dem dualistischen Prinzip: Die Bundesländer sind für die Investitionsfinanzierung zuständig, während die Krankenkassen alle Kosten tragen, die für die Behandlung von Patienten anfallen.
Die Vergütung der Behandlung richtet sich nach dem DRG-System, für das jedes Jahr eine Fallpauschalenvereinbarung zwischen der Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG), dem GKV-Spitzenverband (GKV-SV) und dem Verband der privaten Krankenversicherung (PKV) getroffen wird. Der Basispreis für die einzelnen DRG-Leistungen wird seit 2005 durch die Landesbasisfallwerte festgelegt, die von den Krankenhausgesellschaften und Krankenkassen jährlich auf Landesebene ausgehandelt werden.
Für den Bereich der Psychiatrie, Psychotherapie und Psychosomatik gilt seit 2013 ein eigenes PEPP-System, das sich an dem Muster des bestehenden DRG-Systems orientiert. Für Krankenhäuser ist die Teilnahme am PEPP-System seit 2018 verpflichtend. Seit 2020 gelten zum Zweck der Qualitätssicherung die Personalmindestvorgaben des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA).