Krankenhaus

Krankenhausflur mit Krankenhauspersonal

Ambulante Behandlung im Krankenhaus

Mit dem Inkrafttreten des GKV-Versorgungsstrukturgesetzes (GKV-VStG) zum 01.01.2012 wurde der Bereich der ambulanten Behandlung im Krankenhaus grundlegend reformiert. Mit der spezialfachärztlichen Versorgung nach § 116b wurde ein einheitlicher Wettbewerbsrahmen für Krankenhäuser und niedergelassene Ärzte bei der Diagnostik und Behandlung komplexer, schwer therapierbarer Krankheiten geschaffen.

Darüber hinaus wurden mit der durch das MDK-Reformgesetz angestoßenen Reform des Ambulanten Operierens mit Wirkung zum 01.01.2023 Impulse mit dem Ziel einer Ambulantisierung gesetzt. Weitere Schritte wurden mit der Einführung der Hybrid-DRG ab dem 01.01.2024 gemacht.

CAR-T-Zelltherapie

Mit der CAR-T-Zelltherapie – die unter die sogenannten Arzneimittel für neuartige Therapien (ATMP) fällt – haben die Pharmaunternehmen Novartis und Gilead eine neuartige Krebsimmuntherapie auf den Markt gebracht. Seit August 2018 sind die Präparate Kymriah® mit dem Wirkstoff Tisagenlecleucel von Novartis und Yescarta® mit dem Wirkstoff Axicabtagene Ciloleucel von Gilead in Deutschland für die Behandlung von austherapierten Patienten zugelassen, die an aggressiven Varianten von Leukämie und Lymphomen („Blutkrebs“) erkrankt sind. Da es sich hierbei um sogenannte „Orphan drugs“ mit einer schnellen Zulassung handelt, also um Medikamente für seltene Erkrankungen, waren die Zulassungsanforderungen eher als gering zu bezeichnen. Das heißt die Therapien wurden nicht nach dem Goldstandard der randomisierten kontrollierten Doppelblindstudien geprüft. Mit den Studienergebnissen der pharmazeutischen Unternehmen werden sehr gute Heilchancen für grundsätzlich austherapierte Patienten suggeriert. Ob dem so tatsächlich ist, wird sich erst in Zukunft zeigen.

Infografik: Ablauf einer Zell- und Gentherapie

Revolution in der Onkologie

Mit der CAR-T-Zelltherapie wurde eine neuartige Krebsimmuntherapie entwickelt. Seit 2018 sind in Deutschland zwei Präparate für die Behandlung von austherapierten Patienten zugelassen, die an aggressiven Varianten von Leukämie und Lymphomen erkrankt sind. In den nächsten Jahren sind ähnliche Therapieverfahren zu erwarten, verbunden mit einem hohen Kostenanstieg für die gesetzliche Krankenversicherung (GKV). » Lesen

Familiärer Brust- und Eierstockkrebs (FBREK)

Familiäre Brust- und Eierstockkrebszentren bieten Ratsuchenden mit einer familiären Vorbelastung eine Beratung und Betreuung an. Dabei wird das individuelle Krebsrisiko in einer interdisziplinären Beratung festgestellt und durch eine Gendiagnostik ergänzt und präzisiert. 2018 hat der vdek die seit 2008 bestehenden FBREK-Verträge umfangreich novelliert. » Mehr

Datenaustausch zwischen GKV und Krankenhäusern

Gemäß §301 SGB V sind die nach § 108 zugelassenen Krankenhäuser verpflichtet, den Krankenkassen Angaben zur Krankenhausbehandlung im Wege elektronischer Datenübertragung oder maschinell verwertbar auf Datenträgern zu übermitteln. Der vdek stellt für den Datenaustausch zwischen Krankenhäusern und Ersatzkassen entsprechende Programmiervorgaben, Technische Anlagen, Informationsstrukturdaten, Checklisten und Testfalldokumentationen bereit.

Krankenhausfinanzierung

Die Krankenhausfinanzierung erfolgt in Deutschland nach dem dualistischen Prinzip: Die Bundesländer sind für die Investitionsfinanzierung zuständig, während die Krankenkassen alle Kosten tragen, die für die Behandlung von Patienten anfallen.

Die Vergütung der Behandlung richtet sich nach dem DRG-System, für das jedes Jahr eine Fallpauschalenvereinbarung zwischen der Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG), dem GKV-Spitzenverband (GKV-SV) und dem Verband der privaten Krankenversicherung (PKV) getroffen wird. Der Basispreis für die einzelnen DRG-Leistungen wird seit 2005 durch die Landesbasisfallwerte festgelegt, die von den Krankenhausgesellschaften und Krankenkassen jährlich auf Landesebene ausgehandelt werden.

Für den Bereich der Psychiatrie, Psychotherapie und Psychosomatik gilt seit 2013 ein eigenes PEPP-System, das sich an dem Muster des bestehenden DRG-Systems orientiert. Für Krankenhäuser ist die Teilnahme am PEPP-System seit 2018 verpflichtend. Seit 2020 gelten zum Zweck der Qualitätssicherung die Personalmindestvorgaben des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA).

Krankenhausplanung

Der zunehmende Wettbewerb durch das DRG- und PEPP-System und im Bereich der ambulanten Behandlung im Krankenhaus steht zunehmend im Konflikt mit der Krankenhausplanung und der Investitionsfinanzierung, die durch die Bundesländer erfolgt. Dies zeigt sich insbesondere in der mangelnden Investitionsförderung der Krankenhäuser.

Krankenhausrecht

Der vdek gibt regelmäßig eine aktuelle Gesetzessammlung zum Krankenhausrecht, die gesammelten Vereinbarungen zum Krankenhausrecht mit Informationen zur FPV, VBE, DKR, Begleitpersonen und Ausbildungsstätten sowie zum PEPP-Bereich heraus (derzeit vergriffen).

Qualitätssicherung im Krankenhaus

Jedes nach § 108 SGB V zugelassene Krankenhaus ist zur internen wie externen Qualitätssicherung verpflichtet.

Dabei sind die Krankenhäuser gemäß § 135a i. V. m. § 137 SGB V zur Teilnahme an der externen vergleichenden Qualitätssicherung verpflichtet. Für die Umsetzung der externen Qualitätssicherung gemäß § 137 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 SGB V vereinbaren die Vertragspartner auf der Landesebene Zuschläge, die zur Finanzierung der Qualitätsbüros bzw. der Projektgeschäftsstellen notwendig sind.

Im Rahmen der internen Qualitätssicherung sind die Krankenhäuser nach § 137 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 SGB V verpflichtet, jedes Jahr einen strukturierten Qualitätsbericht zu erstellen. Die strukturierten Qualitätsberichte werden über verschiedene Klinik-Suchmaschinen auch der Öffentlichkeit zugänglich gemacht.

  1. Lupe mit Aufschrift "Glossar A-Z"

    Glossar zur Krankenhausversorgung

    In unserem Glossar zur Krankenhausversorgung erläutern wir zentrale Begriffe aus dem Bereich der stationären Versorgung: vom Basisfallwert über Qualitätsindikatoren bis hin zum Zusatzentgelt. » Lesen

  2. Tafel, auf der mit Kreide das Wort "Landesbasisfallwerte" geschrieben steht

    Landesbasisfallwerte (LBFW)

    Die jährlich in den Bundesländern zwischen den Krankenkassen und der Landeskrankenhausgesellschaft ausgehandelten Landesbasisfallwerte sind die Berechnungsgrundlage für die Höhe der Vergütung stationärer Leistungen. » Lesen

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Interaktive Karte zur Mindestmengenversorgung

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Mindestmengen definieren für Krankenhäuser eine minimale Durchführungshäufigkeit bestimmter Leistungen, darunter Lebertransplantation, Knie-OP und die Versorgung von Neugeborenen mit starkem Untergewicht. Der vdek gibt hier einen Überblick über alle Kliniken, die in den vergangenen Jahren Eingriffe in den mindestmengenrelevanten Bereichen durchführen durften. » Lesen

Pressemitteilungen

  1. vdek-Vorstandsvorsitzende Ulrike Elsner
    Referentenentwürfe GVSG und KHVVG

    vdek fordert weitere Korrekturen beim GVSG - Krankenhausreform nicht auf dem Rücken der Versicherten austragen

    Der vdek begrüßt, dass aus dem neuen Referentenentwurf eines Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetzes (GVSG) Gesundheitskioske und die Finanzierung von Medizinstudienplätzen durch die GKV gestrichen wurden. Weitere Korrekturen an dem Gesetz seien geboten, fordert vdek-Vorstandsvorsitzende Ulrike Elsner. Weiterhin enthalte die Krankenhausreform erhebliche Kostenrisiken: „Insbesondere die geplante Finanzierung des Transformationsfonds durch die GKV zu 50 Prozent lehnen wir ab“, so Elsner. » Lesen

  2. vdek-Vorstandsvorsitzende Ulrike Elsner
    Bundesrat ruft Vermittlungsausschuss an

    Krankenhaustransparenzgesetz: Chance für zeitnahe Qualitätsoffensive verpasst

    Der Bundesrat hat heute entschieden, hinsichtlich des Krankenhaustransparenzgesetzes den Vermittlungsausschuss anzurufen. Damit wird die Chance verpasst, die Qualitätsoffensive in der stationären Versorgung zeitnah auf den Weg zu bringen: „Qualitätstransparenz ist ein wesentlicher Baustein der anstehenden Krankenhausreform. Jede Verzögerung verschiebt die dringend notwendige Umsetzung weiter in die Zukunft“, so vdek-Vorstandsvorsitzende Ulrike Elsner. » Lesen

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